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Die Habsburgermonarchie 1848 bis 1918 Band VII: Verfassung und Parlamentarismus. 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften
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Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Austrian Academy of Sciences Press
A-1011 Wien, Postgasse 7/4
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Die Habsburgermonarchie 1848 bis 1918 Band VII: Verfassung und Parlamentarismus. 2. Teilband: Die regionalen Repräsentativkörperschaften
![]() ISBN 978-3-7001-2871-7 Print Edition 1384 Seiten 24x17cm, Leinen mit Schutzumschlag € 122,82
Die Landtage stellten einen zentralen Faktor des österreichischen
Parlamentarismus dar, wählten sie doch bis 1873 die Abgeordneten zum
Reichsrat aus ihrer Mitte. Obwohl sie 1873 diese wesentliche
staatsrechtliche Kompetenz verloren, stieg ihre Bedeutung insgesamt an, da
die Länder innerhalb des politischen Gesamtsystems immer stärker den Part
der „bürgernahen Verwaltung” übernahmen. Die materialgesättigte Übersicht
über die Leistungen der Landesvertretungen fördert ein beeindruckendes Maß
an Aktivitäten zutage, die freilich des öfteren an die Grenzen des
finanziell Machbaren stießen. Im Sinne des föderalistischen Gedankens wurde
jeder Landtag auch gesondert behandelt, wodurch der Blick auf zahlreiche
Spezifika der in vieler Hinsicht so unterschiedlich strukturierten Landtage
Cisleithaniens fällt.
Auch die Landtage von Siebenbürgen und von Kroatien, die sich
verfassungsrechtlich in einer ganz anderen Position befanden, werden entsprechend gewürdigt. Ein weiterer Beitrag beschäftigt sich mit den
Vertretungskörperschaften in den ungarischen Komitaten, denen innerhalb des
ungarischen politischen Systems eine Rolle sui generis zukam.
Die Gemeindevertretungen – obwohl nach einem einheitlichen Schema
organisiert – wiesen in ihrem Erscheinungsbild und in ihrer Tätigkeit eine große Variationsbreite auf. Nichtsdestoweniger werden personelle und
sachliche Verflechtungen zu den anderen Ebenen der Politik, zu Ländern und
zum Staat, deutlich.
Einen Sonderfall stellte der nach der Annexion von 1908 installierte
bosnische Landtag dar. Er spielte bei der wirtschaftlichen und politischen
Aufbauleistung der Provinz eine eher bescheidene Rolle; seine Aufgaben
übernahm die längste Zeit die Staatsverwaltung. Überall sonst aber kamen den
Landtagen im Modernisierungsprozeß und in dem der bürgerlichen
politisch-ökonomischen Emanzipation der Völker des Habsburgerreiches stets
wichtiger werdende Aufgaben zu. Diese herauszuarbeiten und entsprechend zu
gewichten, stellt eines der großen Anliegen dieses Bandes dar.
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