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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs
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Die „Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs“ wurden als Zeitschrift der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs gegründet. Seit 2011 erscheinen die „BRGÖ“ zweimal jährlich sowohl in einer Printfassung als auch online; in der Regel ist ein Band einem besonderen Thema gewidmet, während der zweite Band vermischte Beiträge enthält.
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Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Austrian Academy of Sciences Press
A-1011 Wien, Dr. Ignaz Seipel-Platz 2
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Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs 16. Jahrgang Heft 1/2026, pp. , 2026/06/18
Zeitschrift der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Die „Beiträge zur Rechtsgeschichte Österreichs“ wurden als Zeitschrift der Kommission für Rechtsgeschichte Österreichs gegründet. Seit 2011 erscheinen die „BRGÖ“ zweimal jährlich sowohl in einer Printfassung als auch online; in der Regel ist ein Band einem besonderen Thema gewidmet, während der zweite Band vermischte Beiträge enthält.
Der aktuelle Band enthält fünf Beiträge zu verschiedenen rechtshistorischen Themen, die sich über einen Zeitraum von mehr als 800 Jahren erstrecken. So werden die Bekleidungsvorschriften für Juden und Muslime am IV. Laterankonzil von 1215 ebenso untersucht wie die Rechtsterminologie in deutschsprachigen Städten Westungarns im 15.–16. Jahrhundert. Der „neoabsolutistische Reichsrat“ der Jahre 1851–1861 steht im Mittelpunkt eines Beitrages zum allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch im 19. Jahrhundert. Basierend auf bislang unbekanntem Quellenmaterial verschiedener amerikanischer Archive konnte die Tätigkeit des österreichischen Juristen Hans Kelsen für die US-Regierung in den Jahren 1944–1945 erstmals genau nachgezeichnet werden. Die Schriftfassung des auf der KRGÖ-Tagung 2025 gehaltenen Vortrages "Constitutional Courts: Vulnerability and Resilience", erklärt die aktuellen Probleme der Verfassungsgerichtsbarkeit aus ihrer Geschichte heraus und spannt damit einen Bogen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart.