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Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten

Politischer Bezirk St. Veit an der Glan

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende zweite Kärnten-Band der Wiener Reihe der interakademischen Editionsreihe „Die Deutschen Inschriften“ enthält die mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Inschriften des politischen Bezirkes St. Veit an der Glan vom 12. Jahrhundert bis zum Jahre 1650. Diese Zeitstellung ergibt sich zum einen durch die ersten mittelalterlichen Inschriftenbelege in diesem Kärntner Zentralraum, zum anderen durch die Vorgabe des Bearbeitungszeitraumes durch die Österreichische Akademie der Wissenschaften. Das Jahr 1650 stellt weder eine historische noch inschriftenpaläographische Zäsur dar. Die Edition folgt den Richtlinien des deutschen Inschriftenwerkes, wie sie 1991 von Walter Koch für die Wiener Reihe zusammengestellt wurden1.

Die Edition umfasst sowohl die im Original erhaltenen als auch die nicht mehr original, sondern nur mehr in ungedruckten oder gedruckten Quellen sowie auf Photos oder in Nachzeichnung überlieferten Inschriften. Vollständigkeit der Erfassung wurde so weit als möglich angestrebt. Objekte, die sich heute in öffentlichen oder privaten Sammlungen des Bearbeitungsgebietes2, beziehungsweise auch in Kollektionen außerhalb des Erfassungsraumes befinden, aber nachweislich aus diesem stammen, wurden in vertretbaren Einzelfällen aufgenommen. Gegenstände der Kleinkunst wurden nur berücksichtigt, wenn sie von besonderer historischer oder schriftkundlicher Relevanz sind. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben Inskriptionen auf Münzen, Medaillen, Siegeln bzw. Typaren, ferner auch Punzierungen sowie schriftliche Äußerungen epigraphischen Charakters, die Bestandteil von Handschriften, Druckwerken oder deren Einbänden sind. Marken, Haus-, Künstler- und Meisterzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben sind nur erfasst, wenn sie mit einer Inschrift oder Jahreszahl in Verbindung stehen. Denkmäler mit heute völlig zerstörten und nirgends sonst überlieferten Inschriften sowie Nachrichten über verlorene Inskriptionen oder Textüberlieferung wurden nicht berücksichtigt.

Die Inschriften werden im Katalogteil in chronologischer Folge geboten. Ihre Präsentation erfolgt nach einem einheitlichen Schema:

Die Kopfzeile gibt links die laufende Nummer im Rahmen der Edition an. Ein lateinisches Kreuz neben der Zahl kennzeichnet nicht mehr im Original erhaltene Inschriften. In der Mitte der Kopfzeile ist der heutige bzw. der letzte bekannte Aufstellungsort der Inschrift angegeben. Am rechten Ende der Kopfzeile steht die Datierung. Sie ist nach Möglichkeit dem Inschriftentext entnommen. Bei offenkundigem Auseinanderklaffen zwischen einem im Text angegebenen Datum und der tatsächlichen Entstehungszeit der Inschrift werden beide Termine – durch Schrägstrich getrennt – angeführt. Erschlossene Daten sind zwischen runde Klammern gesetzt. Können Denkmäler nur einer bestimmten Zeitspanne zugeordnet werden, sind sie – gegebenenfalls mit Fragezeichen versehen – jeweils am Ende des ermittelten Zeitraumes eingeordnet.

In dem auf die Kopfzeile folgenden beschreibenden Teil findet sich zunächst die Nennung des Inschriftenträgers, des Inschriftentypus und gegebenenfalls von Personen, denen er zugeordnet werden kann, ferner die präzise Angabe des Standorts, Hinweise auf frühere Standorte, eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers, sowie Bemerkungen zu Material, Anbringung der Inschrift und Erhaltungszustand des Denkmals. Stehen mehrere Inschriften auf einem Träger, so werden diese mit römischen Zahlzeichen bezeichnet. Die Beschreibung des Inschriftenträgers erfolgt vom Betrachter aus. Nur bei Wappenbeschreibungen wird nach den Regeln der Heraldik verfahren. Die Beschreibung schließt mit Maßangaben zu Inschriftenträger und Inschrift ab. Die Schrifthöhe ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben. Erhebliche Schwankungen werden durch die Angabe der Extremwerte vermerkt. Die Angabe der Schriftart ist typisierend. Vor der Textedition kopial überlieferter Inschriften ist die Quelle genannt.

In der Textedition sind Zeilenumbrüche durch Schrägstrich gekennzeichnet. Doppelte Schrägstriche markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld. Nur metrische oder gereimte Texte sind versweise geboten. Gekürzte Worte sind in originalen Inschriften nach Möglichkeit zwischen runden Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen selbst entfällt. Worttrennzeichen sind durch Punkte in halber Höhe wiedergegeben und gegebenenfalls in Apparat oder Kommentar beschrieben. Darunter gesetzte Bögen kennzeichnen Nexus litterarum, Ligaturen und Buchstabenverbindungen. Erhaltene, aber in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben sind unterpunktiert. Zur Kennzeichnung zerstörter Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht möglich, wird die ungefähre Anzahl der ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der Klammern wiedergegeben. Bei umfangreicheren oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind drei Striche gesetzt. Bei Verlust am Beginn oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen. Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nachträgliche Ergänzungen sind durch spitze Klammern gekennzeichnet.

An den Wortlaut der Inschrift schließt sich der textkritische Apparat, gegebenenfalls der Nachweis von Zitaten sowie die Übersetzung der lateinischen Texte an. Letztere unterbleibt, wenn es sich um einen einfachen, immer wiederkehrenden, formelhaften Wortlaut handelt. Es folgt die Auflösung der nicht nach der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierung und die Benennung der Wappen.

Der Kommentar enthält gegebenenfalls notwendige Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular kunsthistorischen Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu den genannten Personen und zum historischen Umfeld. Aus landesgeschichtlicher Überlegung scheint eine bessere Einbindung der „handelnden Personen“ in das familiengeschichtliche und auch politische Umfeld wichtig; viele der im Katalogteil behandelten Personen spielen in der Landesgeschichte oder in der Kirchengeschichte des Landes eine große Rolle. Ebenso wichtig sind genealogische und heraldische Ansätze für familienkundliche Forschungen im Bereich von Adel, Bürgern, Gewerken, Handwerkern und natürlich auch Geistlichen.

Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch einen Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Literatur nachweist und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar bietet, sowie durch ein Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und wesentliche Arbeiten über die Inschrift nachweist.

1 Walter Koch, Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes, Wien 1991.
2 So fanden jene auf der Burg Hochosterwitz und auf Schloss Niederosterwitz Aufnahme in diesen Band, dies mit freundlicher Genehmigung des Fürsten Khevenhüller-Metsch, aber mit der Auflage, mit dieser Sammlung kein „Inventar“ anzulegen.

Friedrich Wilhelm Leitner

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks St. Veit an der Glan, ges. u. bearb. v. Friedrich Wilhelm Leitner
(Die Deutschen Inschriften 65. Band, Wiener Reihe 2. Band, Teil 2) Wien 2008, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
65. Band, Wiener Reihe 2. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten - Teil 2
Die Inschriften des Politischen Bezirks St. Veit an der Glan

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