Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten
Politischer Bezirk St. Veit an der Glan
378† |
Friesach, Dominikanerk. hl. Nikolaus |
1548 |
Grabdenkmal (wohl Wappengrabplatte) des Franz I. Freiherrn von Thannhausen, ehemals in der Dominikuskapelle (Thannhausenkapelle), heute nicht mehr vorhanden. Überliefert ist die Is. in kopialer Form aus der 1. Hälfte des 18. Jahrhunderts1) und wird dann in späterer Literatur mehrfach zitiert2).
Wohl Kapitalis.
Text nach STLA, Stadl, Ehrenspiegel IV, fol. 634.
Textedition
HIER LIGT BEGRABEN DER WOHLGEBOHRNE EDL VND /
GESTRENGE RITTER HERR FRANCISCVS FREYHERR / VON
THONHAVSEN, RÖM(ISCH) KAY(SERLICHER) MAY(ESTÄT) OBRISTER
BERG/MEISTER DER NIDER OESTEREICHISCHEN LANDEN /
HAVBTMAN ALLHIER ZV FREYSACH IST GESTORBEN / MDXXXXVIII.
Kommentar
Franz I. Freiherr von Thannhausen, geboren 14854), war der Sohn des Balthasar I. von Thannhausen (vgl. Kat.-Nr. 257) und der Barbara von Freyberg5). Er war verheiratet mit Regina Freiin von Firmian6) und hatte nach Bucelinus7) elf Kinder (7 Söhne, 4 Töchter; näher behandelt werden Christoph, Johann Jakob und Paul, vgl. Kat.-Nrr. 450, 553 u. 623). Der Reichtum der Thannhausen stammte großteils von ihren Bergwerken im Lavanttal her. Franz I. wirkte vorerst als salzburgischer Hauptmann zu Straßburg8) und folgte nach dem Tode seines Vaters 1516 diesem als Hauptmann und Vizedom in Friesach nach. 1519 nahm er am „Ausschußtag der fünf österreichischen Länder“9) in Bruck an der Mur teil. 1525 wird er als Landmann in der Salzburgischen Landtafel genannt10). Im gleichen Jahr war er als Oberst „des kärntnischen Zuzugs von 500 Reitern und Lanzenknechten über Murau gegen die aufrührerischen Bauern in das Lungau und auf den Tauern unterwegs“11). 1530 wird er bereits als kaiserlicher Rat tituliert. 1536 verhandelte er mit dem Kärntner Landrecht in St. Veit an der Glan über das persönliche Fernbleiben des Salzburger Erzbischofs bei den Sitzungen des Kärntner Landtages; im Vergleich wurde vereinbart, dass die Salzburger Erzbischöfe sich bei den Landtagen von ihren Vizedomen in Friesach vertreten lassen durften12). Im gleichen Jahr nahm er in Wien am Ständetag teil13). Seit 1547 wird er auch als oberster Bergmeister für die innerösterreichischen (niederösterreichischen) Länder genannt (siehe auch die Grab-Is.)14). Von Kaiser Karl V. erhielt er und sein Bruder Balthasar II. mit Brief vom 5. September 1530, ausgestellt in Augsburg, den Freiherrenstand verliehen, verbunden mit der Bewilligung, das Stammwappen der Thannhausen mit dem der ausgestorbenen Familie Ackerl zu vermehren15). Von Franz I. von Thannhausen haben sich auch zwei geprägte Medaillen (Guß) erhalten16), eine dürfte im Zusammenhang mit der Vermählung mit Regina von Firmian 1530 stehen. Er ist im Alter von 63 Jahren in Friesach gestorben und fand in der Dominikanerkirche seine Grablege. Von seinem Grabdenkmal hat sich vermutlich das Relief-W. im Lapidarium des Landesmuseums Kärnten (Lap. Nr. 501) erhalten17).
Literatur
Friedrich Wilhelm Leitner
Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
65. Band, Wiener Reihe 2. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten - Teil 2
Die Inschriften des Politischen Bezirks St. Veit an der Glan
Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Austrian Academy of Sciences Press
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Schlagworte
Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten Politischer Bezirk St. Veit an der Glan Friesach, Dominikanerk. hl. Nikolaus • Grabdenkmal • Kapitalis • Inschriften des Totengedenken •
Ackerl, Anna •
Firmian, Katharina •
Firmian, Regina •
Freyberg, Barbara •
Karl V. •
Thannhausen, Balthasar I., Balthasar II., Christoph, Franz I., Johann Jakob, Paul •
Augsburg •
Friesach, Dominikanerkirche •
Murau •
Murau •
Straßburg, Schloß •
Wien
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STLA, Stadl, Ehrenspiegel IV, fol. 634. – Her(r)mann, Schau 34. – Raab, Thannhausen 12f. – Bergmann, Medaillen 145. – Beckh-Widmanstetter L, Grabdenkmäler Thannhausen 28. – Leitner F., Gabrielus Bucelinus 678 (Anm. 119).