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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise

Der vorliegende Band enthält die original erhaltenen sowie die nur noch kopial, abschriftlich und/ oder abbildlich überlieferten Inschriften des Politischen Bezirks Krems bis zum Jahr 1650. Möglichste Vollständigkeit der Erfassung wurde angestrebt.

Objekte, die sich heute in öffentlichen oder privaten Sammlungen des Bearbeitungsgebiets, beziehungsweise auch in Kollektionen außerhalb des Erfassungsraums befinden, aber nachweislich aus diesem stammen, wurden in vertretbaren Fällen aufgenommen. Gegenstände der Kleinkunst wurden berücksichtigt, wenn sie von besonderer historischer oder schriftkundlicher Relevanz sind. Grundsätzlich ausgeschlossen blieben Inskriptionen auf Münzen, Medaillen, Siegeln bzw. Typaren, ferner auch Punzierungen sowie schriftliche Äußerungen epigraphischen Charakters, die Bestandteil von Handschriften, Druckwerken oder deren Einbänden sind. Marken, Haus- Künstler- und Meisterzeichen sowie Monogramme und Einzelbuchstaben wurden in der Regel nur erfaßt, wenn sie mit einer Inschrift oder Jahreszahl in Verbindung stehen. Denkmäler mit heute völlig zerstörten und nirgends sonst überlieferten Inschriften sowie Nachrichten über verlorene Inskriptionen ohne wenigstens bruchstückhafte Textüberlieferung wurden nicht berücksichtigt.

Die Edition folgt den Richtlinien des deutschen Inschriftenwerks, die 1991 von Walter Koch für die Wiener Reihe zusammengestellt wurden3. Die Inschriften werden im Katalogteil in chronologischer Folge geboten. Ihre Präsentation folgt einem einheitlichen Schema:

Die Kopfzeile gibt links die laufende Nummer im Rahmen der Edition an. Ein lateinisches Kreuz neben der Zahl kennzeichnet nicht mehr im Original erhaltene Inschriften. In der Mitte der Kopfzeile ist der heutige bzw. der letzte bekannte Standort der Inschrift angegeben. Am rechten Ende der Kopfzeile steht die Datierung. Sie ist gewöhnlich dem Inschriftentext entnommen. Bei offenkundigem Auseinanderklaffen zwischen einem im Text angegebenen Datum und der tatsächlichen Entstehungszeit der Inschrift werden beide Termine – durch Schrägstrich getrennt – angeführt. Erschlossene Daten sind zwischen runde Klammern gesetzt. Können Denkmäler nur einer bestimmten Zeitspanne zugeordnet werden, sind sie – gegebenenfalls mit Fragezeichen versehen – jeweils am Ende des ermittelten Zeitraums eingeordnet.

In dem auf die Kopfzeile folgenden beschreibenden Teil steht zunächst die Nennung des Inschriften­trägers, des Inschriftentyps und gegebenenfalls die von Personen, denen er zugeordnet werden kann, ferner die präzise Angabe des Standorts, Hinweise auf frühere Standorte, eine Kurzbeschreibung des Inschriftenträgers sowie Bemerkungen zu Material, Anbringung der Inschrift und Erhaltungszustand des Denkmals. Stehen mehrere Inschriften auf einem Objekt, so werden diese mit römischen Zahlzeichen bezeichnet. Die Beschreibung des Inschriftenträgers erfolgt vom Betrachter aus. Nur bei Wappen­beschreibungen wird nach den Regeln der Heraldik verfahren. Die Beschreibung schließt mit Maßangaben zu Inschriftenträger und Inschrift. Die Schriftgröße ist nach dem Normalwert des Buchstabens N bzw. n angegeben. Erhebliche Schwankungen werden durch die Angabe der Extremwerte vermerkt. Die Angabe der Schriftart ist typisierend. Vor der Textedition kopial überlieferter Inschriften ist die Quelle genannt.

In der Textedition sind Zeilenumbrüche durch Schrägstrich gekennzeichnet. Doppelte Schrägstriche markieren die Unterbrechung des Textes oder seinen Übergang auf ein anderes Inschriftenfeld. Nur metrische oder gereimte Texte werden versweise geboten. Gekürzte Worte sind in originalen Inschriften zwischen runden Klammern aufgelöst, wobei das Kürzungszeichen selbst entfällt. Worttrennzeichen sind durch Punkte in halber Höhe wiedergegeben und gegebenenfalls in Apparat oder Kommentar beschrieben. Unter die Zeile gesetzte Bögen kennzeichnen Nexus litterarum, Ligaturen und Buchstaben­verbindungen. Erhaltene, aber in ihrer Lesung nicht ganz sichere Buchstaben sind unterpunktiert. Zur Kennzeichnung zerstörter Textteile dienen eckige Klammern. Ist eine Ergänzung nicht möglich, wird die ungefähre Anzahl der ausgefallenen Buchstaben durch Punkte innerhalb der Klammern wiedergegeben. Bei umfangreicheren oder in ihrer Dimension ungewissen Verlusten sind drei Striche gesetzt. Bei Verlust am Beginn oder Ende einer Inschrift bleibt die Klammer offen. Ursprünglich freigelassene Stellen sowie nachträgliche Ergänzungen sind durch spitze Klammern gekennzeichnet.

An den Wortlaut der Inschrift schließen sich der textkritische Apparat, gegebenenfalls der Nachweis von Zitaten sowie die Übersetzung der lateinischen Texte an. Es folgen die Auflösung von nicht nach der fortlaufenden Tageszählung angegebenen Datierungen und die Benennung der Wappen.

Der Kommentar enthält gegebenenfalls Hinweise zu Schrift, Sprache, Formular, kunsthistorischen Fragestellungen und zur chronologischen Einordnung, insbesondere aber Erläuterungen zu den genannten Personen und zu deren historischem Umfeld. Aus lokal- und landesgeschichtlicher Hinsicht schien eine tiefgehende Einbindung der „handelnden Personen“, besonders des regionalen Adels, in den jeweiligen familiengeschichtlichen und auch politischen Kontext besonders wichtig.

Abgeschlossen wird jede Katalognummer durch einen Anmerkungsapparat, der Zitate aus der Literatur nachweist und ergänzende Erläuterungen zu Beschreibung und Kommentar bietet, sowie durch ein Literaturverzeichnis, das in chronologischer Folge Abschriften, Abdrucke sowie Abbildungen und wesentliche Arbeiten zur jeweiligen Inschrift enthält.

3 Walter Koch, Bearbeitungs- und Editionsgrundsätze für die „Wiener Reihe“ des deutschen Inschriftenwerkes. Wien 1991.

Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, 1. Vorbemerkungen und Benutzungshinweise,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

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