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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

40 Dürnstein, ehem. Chorherrenkloster 1415

Figürliche Grabplatte des Stephan von Haslach, roter Marmor, im linken Vorraum zur Krypta in der Ostnische, ursprünglich vermutlich im Boden der Klosterkirche nahe dem Hochaltar, vor 1721 schrägliegend im Boden der Klosterkirche, offenbar im Langhaus, unmittelbar vor dem Speisegitter, teilweise von den Stufen zum Altarraum verdeckt1), 1855 beim Eingang des damals sogenannten Sakristeikellers im Klosterhof aufgefunden und an den heutigen Standort versetzt. Die zwischen zwei begrenzenden Linien angeordnete Umschrift rahmt ein Mittelfeld mit der graphisch-linear eingehauenen Figur eines Tonsur tragenden Priesters in Alba und Kasel, die Hände vor der Brust zum Gebet gefaltet. Rechts unten neben den Beinen der Figur ein kleiner Schild. Stein ungefähr in der Mitte leicht linksschräg zerbrochen, besonders am rechten unteren Rand Beschädigungen der Kante. Durchgehend kleinere Oberflächenbeschädigungen.

H. 220 cm, B. 107 cm, Bu. 8 cm. – Gotische Minuskel mit Versalien.


Textedition
			

+ Anno · d(omi)ni · m · cccc · xv / · pridie · ydus · octob(ri)s · oby[t]a) · hono(ra)bil(is)b) · vir · d͜om(inu)sc) / Stephanus · d͜e · hasla/ch · p(ri)m(us)d) · h(uius) · mo(na)ste(r)ije) · fvnd[a]torf) · c(uius) a(n)i(m)a · req(ui)escate) · i(n) · pa͜ceg)

Anmerkungen
a) durch Sprung ausgebrochen.
b) Kürzungszeichen oberhalb der äußeren Begrenzungslinie am Plattenrand, beschädigt bzw. von Putz verschmiert.
c) gesamtes Wort durch Oberflächenbeschädigungen und Putz beeinträchtigt.
d) Kürzungszeichen für p(ri) oberhalb der äußeren Begrenzungslinie am Plattenrand.
e) Kürzungszeichen oberhalb der äußeren Begrenzungslinie am Plattenrand.
f) durch Sprung ausgebrochen.
g) Trennzeichen quadrangelförmig.

Im Jahr des Herrn 1415 am Vortag der Iden des Oktober starb der ehrwürdige Herr, Herr Stephan von Haslach, erster Stifter dieses Klosters, dessen Seele in Frieden ruhe.


Datum: 1415 Oktober 14.

Wappen: Haslach (Kloster Dürnstein)2).


Kommentar

Nach dem Tod des spätestens im Frühjahr 1387 verstorbenen Johannes Palmer (Hans von Weitra, s. Kat.-Nr. 36†) fungierte Stephan (nachweislich wenigstens seit dem Frühjahr 1388) als „Oberkaplan“ der Dürnsteiner Marienkapelle, an der offenbar auf seine Initiative hin zunächst ein weltliches Kollegiat­kapitel eingerichtet werden sollte, und erweiterte den bestehenden Kirchenbau mit einem 1407 vom Passauer Bischof Georg von Hohenlohe persönlich geweihten neuen Chor und einer Krypta. 1401–1403 ist er als Kammerschreiber Herzog Wilhelms von Österreich nachweisbar. Zwischen 1403 und 1406 stritt er mit Johann (Herl) von Mautern um die Pfarre St. Ulrich in Wiener Neustadt, die er im letztgenannten Jahr endgültig an seinen Konkurrenten abtreten mußte. 1407 erweiterte Otto von Maissau die Dotation des kleinen, zunächst vier, dann fünf Kapläne zählenden Dürnsteiner Quasi-Kollegiatkapitels, das sich in der Folge aus dem Defacto- Propst Stephan und acht Säkularkanonikern zusammensetzte (s. Einleitung). 1410 erfolgte die Umwandlung der nie formal ins Leben getretenen Propstei in ein Chorherrenkloster, in das Augustiner-Chorherren aus Wittingau/Třeboň einzogen, während Stephan anscheinend umgehend auf die Dürnsteiner Pfarre resignierte3). Offenbar befand sich wenig später in diesem Chorherrenkonvent auch ein Neffe Stephans, Thomas von Haslach.

Während Stephan vor seinem ersten Auftreten in Dürnstein 1388 quellenmäßig bislang nicht faßbar war, könnten zwei Imbacher Urkunden eventuell Aufschluß über seine Jugend geben. 1349 und 1351 sorgte in zwei Urkunden „Stephan cze den zeiten schreiber meins herren des jungen herrn Leutolts [III.] von Chunring“ für die Aufbesserung des Unterhalts seiner in das Imbacher Dominikanerinnenkloster eingetretenen Schwester Katharina4). Beide Urkunden stammen offensichtlich von einer Hand, die vielleicht dem Aussteller selbst gehört, und stimmen trotz einer zeitlichen Distanz von mindestens 40 Jahren im Schriftbefund samt charakteristischen Eigenheiten so weitgehend mit der Schrift des nachweislich von Stephan von Haslach eigenhändig angelegten älteren Dürnsteiner Kopialbuchs überein, daß eine Identifizierung des Urkundenausstellers/- schreibers von 1349/51 mit dem späteren Dürnsteiner Kaplan nicht völlig unvorstellbar ist. Die Tätigkeit Stephans als Schreiber im kuenringischen und maissauischen Umfeld der Jahrhundertmitte würde jedenfalls mit dessen späterer Position als Kaplan der kuenringisch-/maissauischen Dürnsteiner Marienkapelle und seiner Tätigkeit als Schreiber mehrerer heute verlorener Handschriften zusammenstimmen. Bei einem anzunehmenden Geburtsjahr nicht viel später als 1330 müßte Stephan bei seinem Tod 1415 jedoch deutlich über 80 Jahre alt gewesen sein. Der mutmaßliche Herkunftsort Stephans, Haslach, läßt sich mit keinem der (nieder-)österreichischen Orte dieses Namens sicher identifizieren.

Stephans bedeutende Rolle bei der Gründung des Chorherrenklosters Dürnstein stellt die Prunkaus­fertigung der Stiftungsurkunde von 1410 dar, in der zugunsten des als treibende Kraft wirkenden Petenten Stephan die Rolle des Ausstellers Otto (IV.) von Maissau marginalisiert erscheint: Während in der Miniatur der linken Zierleiste zuoberst Elisabeth von Kuenring vor Maria mit dem Kind in einer gotischen Kirchenarchitektur, unter dieser in zwei Bildstreifen die sieben Maissauer Mitstifter, zuunterst elf Chorherren unter der Leitung ihres Propstes im Gebet kniend dargestellt sind, zeigt der rechte Rand die große Einzelfigur des im Gebet knienden Stephan von Haslach mit Tonsur in weißer Alba und dunkelgrauer Wollalmutie, von den gefalteten Händen geht ein Spruchband mit der Inschrift „Vias tuas d(omi)ne demonstra m(ihi)“ aus. Zu Füßen der Stifterfigur ist dessen gelehnter Wappenschild (in Schwarz ein goldener Henkelkorb, das Attribut der Hl. Dorothea, beseitet von zwei goldenen Kreuzen) abgebildet5). Das verlorene ältere Dürnsteiner Nekrolog nannte Stephan von Haslach zusätzlich zur Bezeichnung als „fundator“ auch noch den „constructor huius monasterii“, schon im 17. Jahrhundert wurde er in der Haustradition fälschlich als erster Propst (1380–1410) gezählt6).

An der mit gutem schriftgestalterischen Niveau ausgeführten Inschrift sind für den Entstehungszeitraum übliche Merkmale, wie die geringe Ausdehnung von Ober-, v. a. aber Unterlängenbereich und der spärliche Einsatz von Versalien zu beobachten. An Einzelformen sei auf a mit etwa die halbe Höhe des Mittelbands einnehmendem senkrechten Teil des gebrochenen unteren Bogens und durch geschwungenen Haarstrich geschlossenem oberen Bogen, d und p mit kaum das Mittelband verlassenden (Schräg-)Schäften (der senkrechte Teil des gebrochenen unteren Bogens bei d nur etwa zwei Drittel der Höhe des Mittelbands einnehmend, das untere Schaftende von p rechtsschräg abgeschnitten) und l mit gegabeltem oberen Schaftende hingewiesen. Charakteristisch ist die eher ungewöhnliche Gestaltung der Bogenbrechungen, die am deutlichsten an o zu beobachten ist. Hier läuft der senkrechte Teil des gebrochenen linken Bogens bis zur Oberlinie des Mittelbands und trifft dort, eigentlich bloß rechtsschräg abgeschnitten, mit dem breiten, relativ flach linksschräg verlaufenden oberen Teil des gebrochenen rechten Bogens zusammen. Sinngemäß gleich erfolgt die Brechung des unteren Bogenabschnitts, wodurch sich kein annähernd symmetrisches, sondern ein parallelogrammartig verschobenes Zeichen ergibt. Für das frühe 15. Jahrhundert ist die Verwendung von u für den vokalischen Lautwert eher selten.

Die Schriftformen insgesamt und andere Details wie der charakteristische us-Haken sowie vor allem auch die Parellelen in der Figurenzeichung (Gesicht und Faltenwurf der liturgischen Kleider) lassen den vorliegenden Stein mit den jüngeren Grabplatten der Göttweiger Äbte Petrus (II.) von St. Pölten und Lukas Lauchlaibl von Stockstall und anderen Göttweiger Inschriften (Kat.- Nr. 41, 43, 55 und 59) enger zusammenschließen, wie bereits Gert Adamek im Sinne eines Werkstattzusammenhangs vermutet hat (s. dazu Kat.-Nr. 46).

1) StiA Herzogenburg, Descriptio Monumentorum Nr. 19: „in obliquo lapide, qui gradu semitegitur“, bezogen auf die vorhergehende Nr. 18 mit der Angabe: „ad cancellos chori“.
2) Ein Henkelkorb, beseitet von zwei Kreuzen, vgl. Si Klö 85f. (Tirnstein) und Taf. 99 bzw. Anm. 5.
3) Als Kaplan der Marienkapelle bzw. Dürnsteiner Pfarrer begegnet Stephan letztmals in HHStA, AUR 1410 V 5.
4) HHStA, AUR 1349 XII 18 und 1351 III 5. Als Siegler fungierte in der älteren Urkunde aufgrund der Siegelkarenz des Ausstellers und dessen Herrn, Leutolds (III.) von Kuenring, der Verwandte des letzteren, der österreichische Oberstmarschall Stephan von Maissau, das jüngere Stück besiegelten Leutold (III.) von Kuenring, Stephan von Maissau und Georg von Wachau (s. Kat.-Nr. 26).
5) S. zu Stephan von Haslach und der Gründung des Chorherrenklosters Dürnstein sowie der genannten illuminierten Urkunde ausführlich Zajic/Roland, Urkundenfälschung. Das persönliche Wappen Stephans wurde schließlich zum Wappen des Klosters. Auf dem Propst-Siegel erscheint es erstmals 1470, s. Penz, Schauplatz 363 mit Anm. 55. Noch 1405/06 jedoch hatte Stephan die Urkunden des Wiener Neustädter Pfarrers Johannes (Herl) von Mautern bzw. des Pfarrers von Hofstetten-Grünau, Ortolf von Pölla, mit einem Siegel besiegelt, das Maria mit dem Jesusknaben auf dem Arm in Halbfigur zeigt und in dessen Umschrift Stephan lediglich als „capellan(us) ad b(eatam) v(irginem) in tiernstain“ aufscheint, s. StiB Göttweig, Cod. rot 895 (Dückelmann), fol. 90r (1406 März 3; Nachzeichnung der Siegel) und Fuchs, Urkunden (1901) Nr. 946 (1405 März 29) und 954 (1406 März 3). Ebenfalls 1406 wirkte er bei der Schätzung der Einkünfte der Göttweiger Pfarre Mautern mit, s. Fuchs, Urkunden (1901) Nr. 960 (1406 November [recte: September] 27, Stein). Daß Stephan, wie gelegentlich vermutet wurde, bereits seit 1377/78 einer der drei Kapläne der Marienkapelle war, kann nunmehr ausgeschlossen werden: im Testament der Elisabeth von Kuenring ist 1379 namentlich nur vom (Ober-)Kaplan Hans (Palmer) und seinem „gesellen“ Konrad die Rede, während der dritte Kaplan ungenannt bleibt. Die bisher unbeachtete Abschrift einer im Original verlorenen Urkunde von 1380 Dezember 13 im von Stephan angelegten älteren Dürnsteiner Kopialbuch StiA Herzogenburg D.2.B.81, fol. 56v-56'v [Bl. 56 fälschlich zweimal gezählt], nennt jedoch als Käufer eines Diensts von sechs Eimern Most auf einem Weingarten am Liebenberg in der „Herstell“ vom Dürnsteiner Bürger Niklas Walchun die beiden Kapläne und „gesellen“ der Marienkapelle, Peter und Konrad. Die Nennung des Sohns von Stephans Schwester, Thomas, nach dem verlorenen Dürnsteiner Nekrolog s. bei Biélsky, Tirnstein 183 und Schmettan, Chorherrenstift 154.
6) S. Pühringer-Zwanowetz, Baugeschichte 108. In der Passauer Urkunde über die Klostergründung (StiA Herzogenburg, D. n. 149, 1410 Juni 10 Wien) wird Stephan von Haslach nicht nur als „eiusdem cappelle cappellanus“ sondern in singulärer Weise auch als „canonicus ecclesie nostre“ bezeichnet, was auf eine Pfründe des Passauer Domkapitels hindeuten könnte. 1413 erlaubte Herzog Albrecht V. auf Bitte Stephans von Haslach dem jungen Kloster die Brennholzgewinnung in den landesfürstlichen Wäldern um Dürnstein. In der entsprechenden Urkunde wird Stephan als „derselben stifft erster anvenger und erheber“ bezeichnet, s. StiA Herzogenburg, D. n. 157 (1413 Mai 19, Krems). Noch Biélsky, Tirnstein 180 bezeichnete Stephan als „Hauptstifter[.] der bestandenen Canonie“. Im 1676 unter Propst Honorius Arthofer verfaßten „Enchiridion rerum memorabilium canoniae Tiernstainensis“, StiA Herzogenburg, Hs. 98, fol. 2, erscheint Stephan als „primus praepositus et constructor monasterii“, s. Penz, Schauplatz 362 mit Anm. 46. Auf dem von Propst Hieronymus Übelbacher in Auftrag gegebenen Tafelbild mit inschriftlich kommentierten Idealporträts der 30 Pröpste des Klosters im Kreuzgang (vgl. Kat.-Nr. 448) erscheint Stephan ebenfalls als STEPHANUS PRAEPOSIT(US) THIERNST(EINENSIS) I. bzw. als ANTISTES PRIMUS, s. Biélsky, Tirnstein 188, Anm. 2 sowie [Dworschak], Dürnstein 121 und König Richard Löwenherz, Kat.-Nr. 72 (Fritz Dworschak). Bereits Fidler, Geschichte 25 nennt Stephan aber wieder richtig als letzten Kaplan (allerdings fälschlich von 1378 bis 1410).
Literatur

StiA Herzogenburg, Descriptio Monumentorum Nr. 19 (fälschlich Haselbach). – Biélsky, Tirnstein 180 (Abb.) und 188f. – Lind, Grabdenkmale 181 (Fig. 30) und 189. – Becker, Dürnstein 377. – Lind, Atlas 38f. (Taf. XIX, Fig. 4). – ÖKT 1, 103. – Riesenhuber, Kunstdenkmäler 51. – Plesser, Kirchengeschichte (1939) 111. – Hofmann, Dürnstein 36. – ÖAW, NLH, 28./29. 8. 1962. – [Dworschak], Dürnstein 86. – Kühnel, Grabdenkmäler (1963) 186. – Adamek, Grabdenkmäler (1968) 10f. und Kat.-Nr. 3 (Abb. 3). – Adamek, Grabdenkmäler (1969) 39f. – Adamek, Grabdenkmäler (1971) 184. – Pühringer-Zwanowetz, Baugeschichte 108, Anm. 69 und 113f. – Dehio Nord 127. – Lackner, Hof 105 (Abb. 6). – Zajic, „Zu ewiger gedächtnis aufgericht“ 98f. und 171 (Anm. 83). – Zajic, Denkmäler 325–327. – Payrich/Penz, Dürnstein 90f.



Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, Kat. Nr. 40,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press

 
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Abb. 28: Grabplatte des
Stephan von Haslach (1415)
©  Bundesdenkmalamt, Wien, Fotoarchiv