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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

62 Albrechtsberg a. d. Gr. Krems, Pfk. Mariä Stiegen 1442, 1446

Grabplatte der Margarete (geb. von Kirchstetten) und des Wolfgang (I.) von Neidegg, roter Marmor, an der Nordwand der südlichen Kapelle (Marienkapelle) der erste Stein von Westen, ursprünglich in der alten Pfk. im Boden vor dem Hochaltar, später (ab etwa 1670?)1) in Sekundärverwendung über dem Gruftabgang im Boden des Chors (wohl nahe der Südwand), von dort 1914 nach außen an die Südseite des Langhauses verbracht, dort bis 1991. In der oberen Hälfte der hochrechteckigen Platte siebenzeilige Inschrift (I), in der unteren graphisch linear eingehauener lediger Wappenschild, von Umschrift (II) umgeben, die in der Plattenmitte unmittelbar unter der siebenten Zeile der Inschrift ansetzt und nach innen weisend den Kanten des Steins folgt, sich schließlich innerhalb des von den vier Schriftbändern gebildeten Felds in zwei weiteren Zeilen (von der Orientierung der Inschrift oben aus gesehen, zwischen drittem Schriftband und Schild mit Ausrichtung zur Plattenmitte hin, die zweite Zeile links der Fersenstelle des Schilds) fortsetzt. Gesamte Platte leicht abgetreten, kleinere Oberflächen­beschädigungen besonders im unteren Teil.

H. 215 cm, B. 110 cm, Bu. 6,7 cm. – Gotische Minuskel mit Versalien.


Textedition
			

I. Hie · ligt · fraw · margret / hern · Ortolf · vo(n) · Chirich/stete(n) · tacht(er)a) · vnd hern · Bolfgan/gsb) · vo(n) · Neydeck · hausfrav / Seligevb) · d͜ er · got · genad · / gestarbe(n) · d͜es · erichtag · nach / kathreie(n) · mo · cccco · xl[ii]oc) II. <Anno d(omi)ni md) ccccd) xlvi : / jore) gestarben ist der edl / vnd vest · Ritt(er) ksrf) bo·/lfga(n)g vo(n) neidegk ang) · // freitag in d(er) kottem(er)h) / vor mitt(er)v(asten)>

Anmerkungen
a) tacht(er) klein im Zeilenzwischenraum über vnd nachgetragen.
b) sic!
c) Lesung der Jz. nach DASP, Nachlässe 5, Heft L fol. 32r und Biedermann, Albrechtsberg 31 und 33, eine offenbar in jüngerer Zeit entstandene Beschädigung an der Basislinie ließe eigentlich xl[v] vermuten; Trennzeichen quadrangelförmig.
d) anstelle der Kasusendung ein kurzer Balken, ähnlich einem Kürzungszeichen, am Wortende hochgestellt.
e) zum Schriftbestand s. Kommentar.
f) so der Schriftbestand, wohl fälschlich für her, s. Kommentar.
g) n in halber Buchstabengröße über der Oberlinie des Mittelbands nachgetragen; Fortsetzung in zweiter Z. des Schriftbands.
h) über e ein offenbar redundantes Kürzungszeichen.

Daten: 1442 November 27; 1446 März 9.


Kommentar

Die Einordnung Wolfgangs (nach Friedrich Hausmann: I.) von Neidegg zu Albrechtsberg in die komplexe Genealogie der Neidegger bereitet Probleme. Nach Hausmann sei Wolfgang ein Sohn des 1381 verstorbenen Ulrich (IV.) von Neidegg zu Gillaus-Albrechtsberg und der 1383 verstorbenen Margarete von Eitzing gewesen. Da der von Hausmann aufgrund eines Irrtums als Ulrich (IV.) gezählte Neidegger jedoch tatsächlich mit Ulrich (III.) von Neidegg identisch sein dürfte (s. ausführlicher Kat.-Nr. 31), ist das von Hausmann konstruierte Verwandtschaftsgefüge nicht mehr aufrechtzuerhalten2). Möglicherweise war Wolfgang aber ein Sohn Hans’ (I.) von Neidegg zu Meires und der Margarete von Eitzing, die jedoch nicht die Mutter von Hans (I.) übrigen Kindern Hans (IV.), Konrad (VI.). Ulrich (V.) und Peter (II.) gewesen sein kann3). Wolfgangs Bestattung in Albrechtsberg könnte sich daraus erklären, daß er den Albrechtsberger Besitz für seine Verwandten aus der Linie zu Ranna verwaltete.

Offenbar heiratete Wolfgang zunächst (vor 1397?) Margarete Harracher, nach deren Tod (bald nach 1428) Margarete von Kirchstetten. Aus erster Ehe stammten eine Tochter Margarete, die um 1427 bereits verheiratet war, und ein Sohn Hans (VIII.), verheiratet mit Dorothea von Seisenegg, verstorben vor 1458 April 17. Nach Hausmanns Ansicht hatte Wolfgang von seinem vermeintlichen Vater Ulrich (IV.) dessen Besitzungen in und um Gillaus und Albrechtsberg geerbt, die Burg Albrechtsberg sei ihm und seinem Bruder Georg (I.) von den Verwandten der Linie zu Ranna überlassen worden4). 1396 wurde er von Herzog Albrecht IV. mit dem landesfürstlichen Lehen der Burg Kornberg belehnt, 1404 verkaufte er dasselbe an seinen Halbbruder Christoph von Eitzing5). Mehrfach fungierte er als Siegelzeuge seiner Verwandten aus der Linie zu Ranna (s. auch Kat.-Nr. 31, 50† und 80) und besiegelte 1415 den Waffenstillstand Herzog Albrechts V. mit den mährischen Ständen6). 1426 besiegelte er neben anderen „frewnt und swäger“ des Ausstellers eine Urkunde Hermann (d. Ä.) Schads von Lengenfeld, mit dem zusammen er auch offenbar Angehöriger des Adelsbunds vom Stern („punt des sterns“) war, noch 1444 besiegelte er einen Lehenrevers des Jörg Prantner für das Kloster Göttweig7). Nach Wolfgangs Tod erbte sein Sohn Hans (VIII.) den väterlichen Besitz8).

Margarete von Kirchstetten war eine Tochter des Ortolf von Kirchstetten zu Klement, der 1387 einen Jahrtag für seine Mutter Traude und seine Frau (?) Agnes an der Pfk. Oberleis stiftete und 1401 das ihm und seinem Bruder Heinrich als Pfand ausgegebene Dorf und Gericht Heutal an Martin von Fallbach verkaufte9). Aus der Ehe Wolfgangs mit Margarete dürften keine Kinder mehr hervorgegangen sein, da, wie oben erwähnt, Hans (VIII.) alleine erbte. Nach dem Tod von Hans’ (VIII.) mutmaßlichem Sohn Eustach (I.) (nach 1471) fiel Albrechtsberg wieder an die Linie zu Ranna zurück10).

Die Inschrift in der oberen Hälfte der Platte zählt zu den frühen Beispielen deutschsprachiger Grabinschriften und zeilenweiser Beschriftungen im Bearbeitungsgebiet (vgl. Kat.-Nr. 45). Der lockere Gesamteindruck der sauber ausgeführten Inschrift wird durch die relativ breiten, mit weitem Abstand zueinander gesetzten Buchstaben bestimmt. Erwähnenswert sind die Einzelformen von a mit senkrechtem Teil des gebrochenen unteren Bogens nur in halber Höhe des Mittelbandes und links teils völlig offenem, teils mit Haarzierhäkchen versehenem oberen Bogen, d mit nur minimal in den Oberlängenbereich ragendem Linksschrägschaft; bei e ist der fast zum Quadrangel reduzierte abgeknickte obere Bogenabschnitt leicht vom senkrechten Teil des gebrochenen Bogens abgesetzt, noch deutlicher ist diese Manier bei Fahne und Schaft von f ausgeprägt. Bei g wird der untere Teil des gebrochenen oberen Bogens nicht bis zum Schaft geschlossen, an der Knickstelle des oberen Bogens setzt rechts ein kurzer Balken an, die Schrägschäfte von k sind zu zwei untereinander angeordneten kurzen linksschrägen Schäften umgebildet, bei Bogen-r sind Bogen und Cauda als zwei einander nicht berührende Linksschrägschäfte ausgeprägt. Aus dem relativ homogenen Schriftbild der Inschrift (das Ende von Z. 6 etwas gedrängt) fällt die Jahresangabe deutlich heraus, die in den Hunderterstellen wesentlich gedrängter, zudem leicht aufsteigend und teilweise über der Basislinie stehend eingehauen wurde. Aus dem Text der Inschrift wird allerdings klar, daß es sich kaum um eine (wenigstens wesentlich) spätere Ergänzung handeln kann, da ja der Todestag in einem Zug mit dem Rest eingemeißelt wurde. Die Endung des Seligev der fünften Zeile stellt keine Verschreibung statt Seligen, sondern eine zeitgenössisch häufig auftauchende Schreibweise der femininen Adjektivendung dar und bezieht sich also nicht auf Margaretes verstorbenen Ehemann, sondern auf die Tote selbst, zumal Wolfgang von Neidegg erst nach seiner Gemahlin starb.

Die Umschrift im unteren Teil des Steins wirft einige Fragen auf: Möglicherweise soll die Anordnungder Schriftbänder um einen zentralen Wappenschild dem zeitgenössischen Typ der Wappengrabplatte mit Umschrift entsprechen. Jedoch war die Sterbeinschrift der Margarete von Neidegg bereits eingehauen, als der auf ihren Ehemann bezogene Text auf dem Stein unterzubringen war, sodaß neben den vier Schriftbändern noch zwei weitere Zeilen innerhalb des Felds angebracht werden mußten. Ist schon die gestalterische Vermischung zweier unterschiedlicher Grabdenkmaltypen ungewöhnlich, fallen zwei weitere Tatsachen ins Auge. Erstens wurde das Wappenbild des Schilds nicht ausgeführt, was die Sinnhaftigkeit der Anfertigung einer „Wappengrabplatte“ in Frage stellt. War der Schild schon gleichzeitig mit der Inschrift auf Margarete eingehauen worden (worauf die Proportionen von Platte, Inschrift und Schild hindeuten), ohne Platz für eine Sekundärbeschriftung einzuplanen, wodurch später die zwei weiteren Zeilen der Umschrift innerhalb des Felds notwendig wurden? Weshalb aber hatte man eine unvollendete Platte (ohne das Wappenbild) überhaupt in der Kirche angebracht? Zweitens ist das Ausführungsniveau der Umschrift (besonders im zweiten und vierten Schriftband) äußerst gering, ein Wort des Texts völlig sinnlos (ksr statt des wohl korrekten her). Die Umschrift weist am Ende des zweiten Schriftbands und besonders im vierten Schriftband einen stellenweise starken Linksduktus auf, in denselben Bereichen sind die Einzelformen der Buchstaben besonders weit von den Gestaltungs­prinzipien der Gotischen Minuskel (scharfe Brechungen und Knicke von Bögen, Brechungen an Schaftenden usw.) entfernt: Bei jor ist j als an der Oberlinie des Mittelbands nach links gebrochener, an der Basislinie nach links umgebogener Schaft ausgeführt, wobei eine Beschädigung links neben dem Buchstaben schaftähnlich wirkt, o ist an der Basislinie offen, unter dem zum Quadrangel reduzierten Bogen von r ist ein weiterer redundanter Schaft, der leicht zum unteren Schaftende von r umgebogen wird, eingehauen. Das d von der ist annähernd o-förmig ausgefallen, das e von edl besteht aus einem an der Oberlinie des Mittelbandes nach rechts gebrochenen, an der Basislinie in rechtem Winkel nach rechts gebrochenen Schaft, l im selben Wort reicht in einem leichten Bogen wenig in den Oberlängenbereich und endet an der Basislinie in einem Quadrangel. Das vorletzte Wort des dritten Schriftbands lautet eindeutig ksr (r als Bogen-r), sollte aber unzweifelhaft her lauten, das o des folgenden bo·/lfga(n)g ist sehr rund mit deutlicher Durchbiegung der Buchstabenmitte nach rechts ausgefallen. Im gesamten vierten Schriftband sind die typischen Brechungen der Buchstabenbestandteile wenig ausgeprägt, besonders bei g (vollständig im Mittelband) ist der untere Bogen sehr rund ausgeführt. Die Tatsache, daß die beiden (in der heutigen Aufstellung) senkrechten Schriftbänder qualitativ dem Rest nochmals nachstehen, könnte daran liegen, daß der Text auf der bereits im Kirchenboden befindlichen Platte bei behinderter Zugänglichkeit (Speisegitter o. ä.) für den Steinmetzen einzuhauen war. Die erwähnten offensichtlichen Verschreibungen dürften den Steinmetzen zudem als Analphabeten ausweisen, der wahrscheinlich eine teilweise undeutliche Vorlage falsch umsetzte.

1) Die diesbezüglichen Angaben differieren: nach Schmidl, Umgebungen 1, 490f. und Krickel, Eisenbahn-Ausflüge 198 wäre der Gruftabgang vor dem Hochaltar „einst“ (wann?) vom Gedenkstein des Erasmus von Peukham (Kat.-Nr. 224) verdeckt worden, nach Biedermann, Albrechtsberg 31 jedoch von der vor liegenden Platte „unter dem Mesnerstuhl“. In beiden Fällen hätte es sich um eine sekundäre Verwendung zur Verschließung der erst um 1670 erbauten Spindlerschen Gruft unter dem Chor handeln müssen. Ein Großteil der Grabdenkmäler, die sich im Boden der Pfk. befunden hatten, waren vermutlich anläßlich der Bodenpflasterung des Kirchenneubaus 1777 in die neu entstandene südliche Seitenkapelle (ein Rest der ursprünglichen Burg- und Pfarrkirche) transferiert worden, wo sie zunächst jedoch wieder in den Boden eingelassen wurden; Beschreibungen des 19. Jh., etwa ein Doppelblatt „historisch-statistische Notizen zu Albrechtsberg“ (DASP, PA Albrechtsberg, Pfarrakten 1) und Topographie 2, 32 vermuten daher unrichtig „unter dem durchwegs mit Grabsteinen gepflasterten Fußboden (der Kapelle) wahrscheinlich die Gruft der älteren Besitzer (der Herrschaft)“, vgl. auch Zajic, „Zu ewiger gedächtnis aufgericht“ 101.
2) Daß Wolfgang von Neidegg jedenfalls kein Bruder Hans’ (III.) war und seinen Verwandten Christoph von Eitzing 1404 seinen „brueder“ nannte, spricht gegen eine Identifizierung Wolfgangs als Sohn Ulrichs (III.). S. dazu eine im Original verlorene Urkunde im Schloßarchiv Brunn am Walde, Urk. 2 (1421 August 15), ein Mikrofilm in NÖLA, Brunn am Walde, Urkunden 1/2, in der Wolfgang von Neidegg ausdrücklich als „vetter“ des Ausstellers Hans (IV.) von Neidegg zu Meires ebenso wie des Empfängers Hans (III.) von Neidegg zu Ranna erscheint, vgl. Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 29, und NÖLA, Privaturk. 1608 (1404 Jänner 11, Wien): Herzog Albrecht IV. belehnt Christoph von Eitzing mit der von seinem „brueder“ Wolfgang von Neidegg angekauften Burg Kornberg, s. Hausmann, Neudegger 91 und Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 21. Die Bezeichnung als „brueder“ verstand Hausmann offenbar als Verwandtschaftsverhältnis zweier natürlicher Halbbrüder unter Annahme der gemeinsamen Mutter Margarete von Eitzing, vgl. Hausmann, Neudegger 197.
3) S. zu diesen Geschwistern Hausmann, Neudegger 38–42 und 221.
4) S. Hausmann, Neudegger 91, 197 und 223, dem allerdings die durch die gegenständliche Grabplatte gesicherte zweite Ehefrau Wolfgangs unbekannt ist. Nach Hausmann, Neudegger 38 hatte bereits Hans (I.) von Neidegg zu Meires die freieigene Burg Albrechtsberg für seinen Neffen Hans (III.) von Neidegg zu Ranna verwaltet. Zum Todesjahr Ulrichs (III.) s. Kat.-Nr. 31.
5) S. NÖLA, Privaturk. 1608 (1404 Jänner 11, Wien), vgl. Hausmann, Neudegger 90f. und Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 21.
6) S. Hausmann, Neudegger 91.
7) S. NÖLA, Privaturk. 2166 (1426 November 20, Lengenfeld), Fuchs, Urkunden (1901) Nr. 1311 (1444 Mai 1) und vgl. Hold, Adelsbünde 2, 665. Als weiteres Mitglied des Bunds vom Stern scheint der mit Hans (III.) von Neidegg verwandte Hans Schenk von Ried auf.
8) S. Hausmann, Neudegger 92 (mit Todesjahr 1444 für Wolfgang). Nach Hans’ (VIII.) Tod vor 1458 April 17 (s. oben) erbte sein Verwandter Hans (VI.) von Neidegg zu Ranna (s. Kat.-Nr. 80) verschiedene Güter und Gülten des Verstorbenen, s. Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 57.
9) S. NÖLA, Privaturk. Nr. 1177 (1387 April 14) und 1552 (1401 Oktober 7, Wien), vgl. Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 13 und 19 und NÖLA, Hs. 236/1, pag. 840f. Ein Verwandter Margaretes, vermutlich ihr Neffe, Georg von Kirchstetten, wurde 1463 mit verschiedenen Hardegger Gülten in Neuruppersdorf und Wildendürnbach belehnt, s. NÖLA, Hardegger Urk. 312 (Abschr. 2. H. 16. Jh.), vgl. Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Reg. 63.
10) S. Hausmann, Neudegger 93 und 198. Zumindest 1471 fungierte Eustach noch als Zeuge eines Lehenbriefs von Ludwig Heidelberger zu Schauenstein über eine Wiese an das Kloster Dürnstein, s. die Abschrift des verlorenen Originals in StiA Herzogenburg, D.2.B.81, fol. 270 (1471 Oktober 18). Zur erstmals 1407/09 dotierten Gföhler Frühmeßstiftung hatte er zu nicht näher bekanntem Zeitpunkt eine Wiese beigesteuert, vgl. Winner, Urkunden Nr. 1229 (1490 Februar 9).
Literatur

ÖNB, Cod. 9221, fol. 57r (nur die Transkription der Is. Wolfgangs von Neidegg). – DASP, PA Albrechtsberg, Pfarrakten 1 (Franz Klemm, Memorabilien über die Pfarre Albrechtsberg an der großen Krems, Dec. Spitz; 2 Dbl., 1874 Dezember 9, Albrechtsberg) [fol. 1v] (nur die Transkription der Is. Margaretes von Neidegg). – DASP, Nachlässe 5, Heft L, fol. 32r. – ÖKT 4, 6. – Riesenhuber, Kunstdenkmäler 15 („Zehn Grabsteine [von] 1442 [bis] 1793“). – Plesser/Groß, Heimatkunde 138. – Biedermann, Albrechtsberg 31 und 33. – Eppel, Waldviertel 76. – Zotti, Kunst 2, 15. – Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Kat.-Nr. 15 (Abb. 15). – Zajic, „Zu ewiger gedächtnis aufgericht“ 277.



Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, Kat. Nr. 62,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press

 
Schlagworte
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Abb. 44: Grabplatte der Margarete und des Wolfgang von Neidegg (1442, 1446)
©  ÖAW, Wien, Institut für Mittelalterforschung, Arbeitsgruppe Inschriften (Fotograf: Michael Malina)