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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

176 Spitz, Pfk. Hl. Mauritius 1522

Fragment der Wappengrabplatte des Moritz Schreml, roter Marmor, im ersten Joch des südlichen Seitenschiffs im Boden. Unter sechszeiliger Inschrift tartschenförmiger Wappenschild. Platte in Höhe des Wappens schrägrechts zerbrochen, der untere Teil in Verlust, zudem die beiden Längskanten unter Textverlust stark beschädigt, Oberfläche abgetreten.

H. 112 cm, B. 86 cm, Bu. 8 cm. – Gotische Minuskel mit Versalien aus Kapitalis.


Textedition
			

[Hi]e ligt · begrabe[n · der / e]rsam · vnd · wei[s / Mar]icz · Schreml bv[r/ger]· zv · Spicz · dem · [go]/t · genadig sei · ist gest(orben) / suntag · lvcie · an(no) xxija)

Anmerkungen
a) Lesung der Jz. überprüft an Adamek, Grabdenkmäler (1968) Kat.-Nr. 52; Trennzeichen quadrangelförmig.

Datum: 1522 Dezember 13.

Wappen: Schreml1).


Kommentar

Moritz, vermutlich ein Sohn des Konrad und der Margarete Schreml, stammte aus einer schon im frühen 15. Jahrhundert in Spitz ansässigen Familie und stiftete 1493 einen Jahrtag der Mauritius-(Pfarr-)Zeche in Spitz. 1498 bezahlte ihm der Spitzer Pfarrvikar Fr. Wolfgang 10 den. als Fuhrlohn, im selben Jahr scheint er urkundlich als Ratsbürger des Markts auf. Die Kosten seiner Beisetzung in der Spitzer Pfarrkirche wurden vom Pfarrvikar Fr. Viktor Lauser (s. Kat.-Nr. 181) mit dem außergewöhnlich hohen Betrag von 10 lb. 3 ß den. abgerechnet2). Mit seiner Ehefrau Margarete, die 1523 als wohlhabende Witwe und Angehörige der Spitzer Pfarrbruderschaft („zecha sancti Mauritii“) 5 lb. den. für das pfarrliche Stundengebet in der Fronleichnamsoktav stiftete, hatte er einen Sohn Johann, der zunächst in das 1476/77 gegründete Franziskanerkloster Pupping eintrat, sich dort jedoch dem Protestantismus zuwandte, schließlich aus dem Orden austrat und heiratete. Gemeinsam mit seiner Frau machte er 1529 Ansprüche auf das Erbe seiner verstorbenen Mutter, die jedoch zurückgewiesen wurden, da Schreml als abtrünniger Mönch nicht erbberechtigt sei3).

Die Inschrift wurde mit eher schmalem Gesamteindruck recht sorgfältig ausgeführt. Für das vorgerückte 16. Jahrhundert sind die optisch stark zurückgedrängten Ober- und Unterlängen bemerkenswert. An Einzelformen erscheinen a mit in zwei Drittel der Buchstabenhöhe rechtsschräg abgeschnittenem senkrechten Teil des gebrochenen unteren Bogens, der obere Bogen wohl vormals durch geschwungenen Haarstrich geschlossen, c mit abgeknicktem oberen Bogenabschnitt, d mit extrem kurzem flachen Linksschrägschaft, der Bogen oben offen, g mit unten offenem oberen Bogen, ein kurzer Balken deutlich unter dem Brechungspunkt des rechten oberen Bogenabschnitts ansetzend, der untere gebrochene Bogen sehr nahe an der Basislinie waagrecht verlaufend, p mit an der Basislinie rechtwinkelig gebrochenem unteren Bogenabschnitt, nicht ganz bis zum Schaft geschlossen, extrem kurzes s, die Fahne nur knapp über der Oberlinie des Mittelbandes, t mit an der Oberlinie des Mittelbands spitz auslaufendem Schaft, x stark abgetreten, sodaß nur mehr die senkrecht gestellten Linksschrägschäfte bzw. ein Teil des als Fahne gestalteten oberen Abschnitts des Rechtsschrägschafts erkennbar sind, und zweistöckiges z mit weit in den Unterlängenbereich ragendem Bogen.

1) Fünfstrahliger Stern mit viertelkreisbogenartigen Armen. Das Siegel Schremls an einer Urkunde aus dem Jahr 1493 (s. Adamek, Grabdenkmäler [1968] 112) zeigt ein Rad, mithin scheint ein Versehen des Steinmetzen vorzuliegen.
2) S. DASP, PA Spitz 7/1/1 (Kirchenrechnungen 1), Rechnungen des Spitzer Pfarrvikars Fr. Wolfgang für 1498, unfol., und Rechnungen des Pfarrvikars Fr. Viktor Lauser für 1522/23, unfol., Adamek, Grabdenkmäler (1968) 112 und Schöner, Geschichte 1, 188.
3) S. HKA, NÖ Herrschaftsakten S 92, fol. 9–17. 1529 Juni 18, Linz, und Juni 19, Budweis, ergingen zunächst zwei Befehle Kg. Ferdinands I. an Hans Kirchberger (s. Kat.-Nr. 210), als Inhaber der Herrschaft Spitz die gerichtliche Sperre über die Verlassenschaft zu verhängen, da Schreml als Apostat nicht erbberechtigt sei. In einer Stellungnahme Kirchbergers an Ferdinand (1530 präsentiert Februar 21) bestätigte Kirchberger die Situation, verbat sich jedoch landesfürstliche Eingriffe in seine Jurisdiktion erster Instanz. Johann Schreml wird in einem Befehl Ferdinands an die NÖ Kammer (1530 Februar 23) als „daselbs (in Pupping) mit der newen leer sich annhengig, befleckt unnd verdiefft erzaigt“ bezeichnet.
Literatur

DASP, Nachlässe 5, Heft H, unfol. Beilage zwischen fol. 54 und 55. – ÖKT 1, 391 („unter der Empore ein zerbrochener, zum Teil abgetretener Grabstein des XV. Jhs.“). – Riesenhuber, Kunstdenkmäler 323 („Vierzehn Grabsteine: 1415 bis 1775“). – ÖAW, NLH, 23. 8. 1962. – Adamek, Grabdenkmäler (1968) Kat.-Nr. 52 (Abb. 46). – Schöner, Geschichte 1, 188. – Zajic, Aeternae Memoriae Sacrum, Kat.-Nr. 61 (Abb. 61).



Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, Kat. Nr. 176,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press

 
Schlagworte
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