Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten
Politischer Bezirk St. Veit an der Glan
527 |
Taggenbrunn (St. Georgen a. Längsee), Gutshof Kleinszig |
1582 |
Grenzstein, ursprünglich an einer Burgfriedgrenze von Taggenbrunn und dem Landgericht Hochosterwitz, heute beim Herrschaftshaus Taggenbrunn (Kleinszig) am unteren Zufahrtsweg; der einfach gearbeitete Stein ist auf zwei Seiten bearbeitet, trägt oben die Datierung (Ia, b), darunter ist im vertieften Feld ein erhabenes Kreuzzeichen eingemeißelt, darüber einzeilig beschriftet (IIa, b). Die Hauptbeschriftung findet sich darunter, vorne mit einer fünfzeiligen Is. (Ic), hinten einer vierzeiligen Is. (IIc).
H. ± 84 cm, B. 23 cm, T. 16 cm, Bu. ± 2,4 cm. – Kapitalis.
Textedition
Ia.
I . 5 . [82]
Ib.
I N . R I
Ic.
[H]OHEN / OSTER/WITZ / LANDGE/RICHT .
IIa.
1582
IIb.
INRI
IIc.
PVRKFRIDa) / DER FES/STEN . TÄG/ENPRVN
Anmerkungen
Kommentar
Über den ursprünglichen Standort dieses Grenzsteines ist nichts bekannt1), er lag aber vermutlich ost- bzw. nordwestlich der Feste Taggenbrunn: in der Burgfriedsbeschreibung von 1658 wird vermerkt, dass das Osterwitzer Landgericht den Burgfried Taggenbrunn auf allen Seiten umgeben hat, aber anfängt „bei dem kreiz gehen Raunhoff (nw. Taggenbrunn), dabei ain ordenlicher marchstein stehet ....“; hier werden aber noch drei weitere Grenzsteine genannt, von denen auch der vierte noch in Frage kommt, da er am Weg lag, der „durch den veldweg hindurch an das Kreiz ob dem Rainhoff “ zurückführte2).
Friedrich Wilhelm Leitner
Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
65. Band, Wiener Reihe 2. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Kärnten - Teil 2
Die Inschriften des Politischen Bezirks St. Veit an der Glan
Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Austrian Academy of Sciences Press
|