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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

1 Mautern a. d. Donau, Alte Friedhofstr. 6 (ehem. Margaretenkapelle) (1078?)

Weiheinschrift, Wandmalerei, an der Ostwand des Chorquadrats. Zehn Zeilen, die gesamte Mauerbreite ausfüllend, rotbraun auf hellem Putzgrund aufgemalt, durch Einbau eines gotischen Maßwerkfensters in der Wandmitte stark fragmentiert. Erhalten sind ein großer Teil aller zehn Zeilen links des Fensters (Z. 10 läuft noch unterhalb des Fensters weiter bis zur Mitte der Wand) sowie geringe, stark versinterte Reste von Z. 9 und 10 rechts des Fensters. Oberhalb der Inschrift Reste einer Wandmalerei um 1300 (links Verkündigung Mariä, rechts Geburt Christi). Wandmalereien erstmals 1891 entdeckt und teilweise freigelegt, vor 1907 aber wieder übermalt, 1958/59 freigelegt und restauriert (Prof. Fritz Weninger).

H. (des Schriftfelds) ca. 100 cm, B. ca. 300 cm, Bu. ca. 7 cm. – Romanische Majuskel.


Textedition
			

ANNOa) · INC[ARNATIONIS – – – /VIII IIIIb) · ID(VS)c) · [– – –] / SEDISd) · ALTMAN[NO – – –] / D(E)I · GENIT͜RICISe) [– – –] / PAT͜RIARCHARV(M) [– – –] / [Q]VO͜R(VM) · RELIQ(V)I[Ef) – – –] / [.] · IOH(ANNIS) · ET · PA͜V[(LI) – – –] / · C̣ [(...)]ỊREIG(N)Og) · [– – – / – – –]S · V(ERO) · FO͜RT͜V[– – –]IRV(M)h) / [– – – C]ECILIEi) · AGATH͜E · MA͜RGA͜RET[HE – – –]TO͜R(VM)j) · DE(I)k)

Anmerkungen
a) O in halber Größe über N gestellt.
b) oder VIIII III; indistinkt geschrieben, die erste Zahl ist die letzte Stelle der Jahresangabe.
c) ein Kürzungsstrich im Zeilenzwischenraum über I und D, ein weiterer über dem Bogen von D; nach dem folgenden Trennzeichen Reste eines steilen Linksschrägschafts (?); erg. jedoch vielleicht IVLII.
d) Bestand: SEDI · SALTMAN[NO – – –]; I in D eingeschrieben; erg. vor SEDIS nach dem Sinnzusammenhang DEDICATA EST HEC ECCLESIA A LEGATO APOSTOLICE; s. Kommentar.
e) I in Bogen von C eingestellt.
f) erstes I über dem Balken von L, zweites I in Q eingeschrieben.
g) vom ersten Buchstaben eine rechts offene Bogenlinie sichtbar, evtl. auch O, darüber ein Kürzungsstrich, es folgt eine Fehlstelle von etwa drei Zeichen, das folgende I bzw. der folgende Einzelschaft schwach sichtbar; O klein über G gestellt; nach dem Trennzeichen ein Schaft erkennbar sowie ein keilförmiger Rest an der Basislinie: L?
h) erg. wohl [MART]IRV(M).
i) erstes I in C eingeschrieben, zweites über dem Balken von L.
j) erg. wohl [ET ALIORVM SANC]TOR(VM)
k) Trennzeichen punktförmig.

Im Jahr der Fleischwerdung (...) am vierten Tag vor den Iden des (...) Stuhls, Altmann (...) der Gottesmutter, (...) der Patriarchen, (...) deren Reliquien (...) des Johannes und Paulus, (...) deren (...), der Cäcilia, Agathe, Margarete, (...) Gottes.


Kommentar

Die Inschrift bezieht sich offenbar auf die Weihe des Hauptaltars in der ehemaligen Margaretenkapelle bzw. die damit verknüpfte Konsekration des Kirchengebäudes selbst. Da als Konsekrator Bischof Altmann von Passau (1065–1091) in Z. 3 genannt wird, ist jedenfalls dessen Todesjahr als Terminus ante quem des dokumentierten Ereignisses anzusehen, wahrscheinlich aber auch 1083. Zu diesem Jahr wird die Margaretenkapelle in der vorgeblichen Dotationsurkunde Altmanns für Göttweig (1083 September 9) genannt, die, ursprünglich um 1138 in Zusammenhang mit der vielleicht schon 1121/25 erfolgten Anlage des Göttweiger Traditionscodex A bzw. der Vita Altmanni angefertigt und in einer von zwei Händen nach 1164 hergestellten copie figurée vorliegend, inhaltlich mit Ausnahme der bereits dem status quo der Entstehungszeit angepaßten Pertinenzen vermutlich größtenteils zutreffend, als bischöfliche Siegelurkunde (formal) gefälscht wurde1). Demnach wäre in Anbetracht der zu Beginn von Z. 2 erhaltenen letzten Stelle der Jahresangabe (VIII oder VIIII wohl für das Inkarnations-, kaum das Indiktionsjahr, das innerhalb des durch Altmanns Sedenz vorgegebenen Zeitraums entweder auf 1070/71 oder 1085/86 fallen würde) auf 1078 oder 1079 zu schließen. Sollte die Tagesdatierung, wie oben vorgeschlagen, zu IIII ID(VS) [IVLII], also dem zugleich als Weihetag herangezogenen Patrozinium der Kapelle (Margarete, Juli 12) zu ergänzen sein, ergäbe sich als Jahr 1078. Seit der Besetzung des Passauer Bistums durch den Gegenbischof Hermann von Kärnten 1077 war Altmann auf den östlichen Bereich seiner Diözese beschränkt und residierte neben seinen Romreisen hauptsächlich in Mautern und Göttweig. Die vermutlich am Beginn von Z. 3 endende Bezeichnung Altmanns als Legat des Heiligen Stuhls [LEGATO APOSTOLICE] / SEDIS entspricht der für Altmann im genannten Göttweiger Falsum zu 1083 in Anspruch genommenen Intitulatio, zu ergänzen ist wohl weiter PATAVIENSIS ECCLESIE EPISCOPO, sofern nicht am Ende von Z. 2 alternativ eine weniger wahrscheinliche Ergänzung zu [EPISCOPO PATAVIENSIS] / SEDIS angenommen wird. Wenn die Datierung 1078 zutrifft und die Inschrift – wie zweifelsfrei anzunehmen ist – in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der Weihe aufgemalt wurde, kann sich ein Legatentitel jedoch nicht auf die erst 1080 erfolgte Ernennung zum ständigen päpstlichen Legaten in Teutonicis partibus beziehen, sondern dürfte auf ältere Gesandtschaften, etwa bei den Verhandlungen der Fürstenopposition gegen König Heinrich IV. in Ulm und Trebur im September und Oktober 1076 oder zur Wahl des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden im März 1077 in Forchheim anspielen2).

Nach den älteren Weiheinschriften von 1055 und 1058 aus der Wormser Stephanskirche bzw. der Nikolauskapelle des Wormser Doms3), der etwa zeitgleichen Weiheinschrift von 1087 in der Kloster­kirche Müstair4) bzw. dem etwas jüngeren Formular der Weiheinschrift der Taxlberger Nikolauskirche in der Nähe von Wels von 11085) läßt sich der erste Teil der vorliegenden Inschrift als eigentlicher Weihevermerk mit Vorsicht wie folgt sinngemäß ergänzen: Anno incarnationis dominice millesimo lxxviii iiii idus iulii dedicata est hec ecclesia a legato apostolice sedis Altmanno Pataviensis ecclesie episcopo in honore domini nostri Jesu Christi et sancte dei genitricis et perpetue virginis Marie et omnium angelorum, patriarcharum (...) et eorum quorum reliquie hic continentur oder altari imposite sunt (...), woran sich der Reliquienkatalog (ab Johannis et Pauli) angeschlossen und mit der Klausel et aliorum sanctorum dei geendet haben dürfte.

Die im Mittelalter auch von einem Friedhof umgebene Margaretenkapelle, 1571 in Hinblick auf die Verwendung als Bürgerspitalskapelle mit dem älteren Mauterner Anna- (Spitals-)Benefizium (vgl. Kat.-Nr. 113) versehen6), 1786 profaniert und bis ins mittlere 20. Jahrhundert als Magazin der Stadtgemeinde, später als Stadtmuseum benutzt, steht mit der romanischen Chorsüdwand und der südlichen Langhauswand auf der spätantiken, im Mittelalter weiterbestehenden Stadtmauer auf. Eine Erweiterung um zwei Joche fand im Barock statt. Das einfache Kreuzgratgewölbe des Chors mit malerischer Ausstattung aus der Zeit um 1300 und die zugehörigen fragmentarisch erhaltenen Wandmalereien an den Chorwänden (Nordwand: Heiligenvita? Gesamtausstattung: mariologisch-christologisches Programm) nahmen offenbar auf die ältere Weiheinschrift Rücksicht, die weder von den Gewölbeanläufen, noch von den Wandmalereien überschnitten wurde. Dagegen wurden sowohl Inschrift als auch bildliche Darstellung durch das spätere gotische Maßwerkfenster in der Mitte der Ostwand gestört. Die im Langhaus (Nordwand: Laurentiusmarter und Heiligenvita?) in Resten erhaltenen Wandmalereien sind in das erste Viertel des 14. bzw. die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts zu datieren7).

In der vorliegenden inschriftenpaläographischen Literatur wurde die Inschrift zunächst an den Beginn des 12. Jahrhunderts gesetzt8). Legt der Mitteilungsgehalt der Inschrift, die Bezeugung der Weihe durch Altmann, eine zeitgenössische Entstehung zum angeführten Datum nahe, sprechen auch inschriftenpaläographische Kriterien, besonders im Vergleich zur erst in jüngerer Zeit freigelegten Taxlberger Inschrift für eine frühere Datierung. Die insgesamt von den an sich wenigen extrem breiten Einzelformen (H, N, tendenziell vollrundes O, T, teilweise auch E und M) und den fetten Schattenlinien in ihrem Gesamteindruck bestimmte Inschrift weist noch ausschließlich kapitale Formen auf, wobei ein leichtes Schwanken des Duktus und der Buchstabenproportionen, zahlreiche unterschiedlich ausge­führte freie Schaft- und Bogenenden und ein uneinheitlich gedrängtes oder lockereres Schreiben den vermutlich angestrebten monumentalen Eindruck etwas beeinträchtigen. An signifikanten Einzelformen erscheinen gleichschenkeliges, mitunter leicht nach rechts geneigtes A mit Linksschrägenverstärkung und feinem, aber breiten Deckstrich, E mit meist gleichlangen, spachtelförmigen Balken, G mit rechtwinkeliger, bis etwa zur Mittellinie reichender Cauda, gerades M mit nicht bis zur Basislinie herabreichendem Mittelteil, Q mit geschwungener, relativ flach an der Basislinie verlaufender Cauda, R mit geschwungener Cauda und leicht rechtsschräg liegendes S. Die Inschrift verwendet eine Fülle an Nexus litterarum, wobei der Bogen von R bei T/R jeweils unterschiedlich hoch am Schaft des T ansetzt. Freie Schaft- und Bogenenden werden entweder keil- oder spachtelförmig ausgeführt bzw. an Ober- und Unterlinie stumpf abgeschnitten und mit breiten Deck- und Abschlußstrichen versehen. Offenbar wurden die Buchstaben aus Layout-Rücksichten wenigstens am Beginn der Inschrift auf die Wandfläche vorgeritzt, bevor sie farbig ausgeführt wurden. Bei I und N von INC[ARNATIONIS] in Z. 1 sind jeweils rechts neben den mit dem Pinsel gemalten Schäften parallele Ritzlinien erhalten geblieben.

Ganz ähnliche Formen (daneben aber auch unziales E und G mit eingerollter Cauda) und Stilisierungs­merkmale zeigt auch die im Gesamteindruck vergleichbare Weiheinschrift in Müstair, die die oben vorgeschlagene Datierung der Mauterner Inschrift aus inschriftenpaläographischer Sicht durchaus unterstützt.

1) S. Fuchs, Urkunden (1901) Nr. 5 (1083 September 9, [Göttweig]) und vgl. 1000 Jahre Babenberger, Kat.-Nr. 281 (Gregor M. Lechner); fast wortgleich: 900 Jahre Stift Göttweig, Kat.-Nr. 1 (Floridus Röhrig); Hödl, Göttweig 23f. und Boshof, „Stiftbriefe“ 529 und 533f., zuletzt knapp referierend Lechner, Göttweig 769. Den Fälschungscharakter der „Gründungsurkunde von Göttweig aus dem Jahr 1083“ ignoriert Ertel, Margaretenkapelle 4. Vgl. zur Vita Altmanni mit Zusammenfassung der älteren Literatur knapp Lhotsky, Quellenkunde 205–207, ausführlich ( jedoch teils spekulativ) Fleck, Vita Altmanni, zusammenfassend Hödl, Göttweig 16–21 und Brunner, Herzogtümer, 26 und 385, zu den Traditionscodices zuletzt unter Diskussion der reichen älteren Literatur Sonnlechner, Landschaft 139–159.
2) Vgl. zum mit nur wenigen biographischen Daten abgesicherten Leben und Wirken Altmanns Lechner, Altmann, Schieffer, Altmann, Röhrig, Augustiner-Chorherrenstift, Tropper, Altmann, Hödl, Göttweig 12–16, Brunner, Herzogtümer 302 und 304–307, Scheibelreiter, Christentum 45f., knapp Sonnlechner, Landschaft 127f. und Lechner, Göttweig 771f., hier mit Angabe der Ernennung zum päpstlichen Legaten bereits 1077. Zedinek, Lebenslauf, ist mehrfach revisionsbedürftig und überholt.
3) DI 29, Kat.-Nr. 10f.
4) S. Reusser, Iscrizioni, Kat.-Nr. 19 (Taf. 14, Fig. 62), Rutishauser/Sennhauser/Sennhauser-Girard, Benediktinerinnenkloster 44 (Abb.) und jetzt ausführlich Goll/Exner/Hirsch, Müstair 82 (Abb. 58), 196, 206, 237f., bes. 242, 250 und 260 ( jeweils mit Abb.).
5) S. Froschauer, Geschichte passim und vgl. in Zukunft den von Walter Aspernig für die DI vorbereiteten Band mit den Inschriften der Statutarstadt Wels und des PB Wels. Zum offenbar relativ konstanten Formular von mittelalterlichen Weihenotizen vgl. neben den oben genannten inschriftlichen Beispielen eine ältere, textlich stärker abweichende Bau- und Weiheinschrift von 984 aus der Gingener Pfarrkirche, s. DI 41, Kat.-Nr. 2, mit weiterführenden Literaturangaben zu rheinischen Weiheinschriften, weiters die stärker dem „Standard“-Formular entsprechenden verlorenen Weiheinschriften der Hildesheimer Bernwardkrypta von 1015 (?) bzw. des Domhochaltars von 1061, s. DI 58, Kat.-Nr. 10† und 24(†), eine stark fragmentarische Weiheinschrift aus dem 11. Jh. im Lapidarium der Goslarer Kaiserpfalz, s. DI 45, Kat.-Nr. 1, die verlorene Weiheinschrift einer nicht zu lokalisierenden Mainzer Kirche, s. DI 2, Kat.-Nr. 660, eine ausführliche Weiheinschrift der 2. H. 12. Jh. (nach 1156) in Schwarzrheindorf, s. DI 50, Kat.-Nr. 21 bzw. die in Form einer Pergamenturkunde ausgefertigte Weihenotiz über die Lienzer Andreaskirche von 1204, s. Büchner, Weihenotiz.
6) S. Thiel/Dungl, Mautern 320f. und Plesser, Kirchengeschichte (1998) 153 (1571 Mai 25, Passau).
7) S. Lanc, Wandmalereien 165–169 und Schweiger, Zauber 324 und 335f.
8) Koch, Paläographie (1968) 23f. und Ders., Paläographie (1969) 12–14 und 32f.
Literatur

ÖAW, NLH 4. 7. 1958. – Koch, Paläographie (1968) 23f., 31–33, 35, 38 und Anhang (Nachzeichnung des Alphabets; A. 12. Jh.). – Koch, Paläographie (1969) 12f., 32f. und 42 (Nachzeichnung des Alphabets; A. 12. Jh.). – Lanc, Wandmalereien 165–169 (Abb. 262). – Ertel, Margaretenkapelle 4 (Beginn des 12. Jh.). – Dehio Süd 1377 (1. H. 12. Jh.). – Zajic, Aufgaben 83 und 86 (Abb. 2).



Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, Kat. Nr. 1,
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Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press

 
Schlagworte
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Abb. 1: Weiheinschrift (1078?), Detail
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