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Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich

Politischer Bezirk Krems

222 Dürnstein Nr. 12 1546

Bauzahl, Wandmalerei, außen an der Nordwestseite im Obergeschoß, nach 1942 aufgedeckt. Über Wappenschild mit gekreuzten Binderwerkzeugen Jahreszahl, mit je zwei Stellen zu beiden Seiten des den Schildoberrand überragenden Reißzirkels. Die beiden ersten Stellen eingehauen bzw. in den Verputz geritzt und schwarz nachgezogen, die beiden letzten aufgemalt.

Bu. ca. 20 cm.


Textedition
			

1546

Kommentar

Das Haus Dürnstein Nr. 12, der seit dem frühen 15. Jahrhundert sogenannte „Frauenhof“, liegt neben dem „alten Pfarrhof “ (heute Nr. 13, vor 1547 auch Rathaus) zwischen dem ehemaligen Klarissenkloster und der ehemaligen Pfarrkirche Hl. Kunigunde an der Dürnsteiner Hauptstraße. Der „Frauenhof “ stand um 1400 – vielleicht als Erbe nach der 1379 verstorbenen Elisabeth von Kuenring, deren Witwensitz er möglicherweise nach dem Ankauf von Leutold Auer von Dürnstein und dessen Frau Christina 1372 als Nachbargebäude des zur Kapelle umzubauenden Kuenringerhofs gewesen war – im Besitz der Brüder Ulrich und Otto von Maissau, die ihn 1406 als öde an den Oberkaplan der Marienkapelle, Stephan von Haslach (s. Kat.-Nr. 40), schenkten. Anders als ein weiteres bereits 1397 im Besitz Stephans befindliches benachbartes Haus wurde der vom späteren Chorherrenkloster weiter entfernte „Frauenhof “ jedoch nicht für die Vergrößerung des Kapellenareals herangezogen. 1415 befreite Herzog Albrecht V. auf Intervention Stephans und in inhaltlicher Wiederholung einer Urkunde Ottos (IV.) von Maissau von 1409 die Weinausschank des jungen Chorherrenklosters im „alten Pfarrhof“ im Ausmaß von zehn Dreiling Bauwein vom Ungeld und schenkte ebenfalls wie schon Otto von Maissau sechs Jahre zuvor den Frauenhof, der ehemals zur Herrschaft Dürnstein gehört hatte, (abermals) dem Kloster. 1624 befand er sich im Besitz der Stadt, wogegen Propst Melchior Kniepichler alte Besitzrechte geltend machte, die aber im Folgejahr aufgegeben wurden1).

1) S. StiA Herzogenburg, D. n. 15b (1372 November 6), 130f. (1406 Oktober 11, Dürnstein) und 140 (1409 Juli 7), NÖLA, Privaturk. 5053 (1415 Mai 17, Wien) sowie D. n. 566 (1624, Forderungen Kniepichlers gegen die Stadt Dürnstein) und vgl. Plesser, Kirchengeschichte (1932) 150, Dürnstein, Kat.-Nr. 41, und Pühringer-Zwanowetz, Baugeschichte 151f. (jedoch mit wohl fälschlicher Gleichsetzung des Hauses von 1397 und dem „alten Pfarrhof“) und 160 sowie Zajic/Roland, Urkundenfälschung 342, Anm. 25 und 345.
Literatur

Pühringer-Zwanowetz, Baugeschichte 152, Anm. 210. – Dehio Nord 133.



Andreas Zajic

Zitierregel:
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems, ges. u. bearb. v. Andreas Zajic
(Die Deutschen Inschriften 72. Band, Wiener Reihe 3. Band, Teil 3) Wien 2008, Kat. Nr. 222,
URL: hw.oeaw.ac.at/inschriften/noe-3/teil2/noe-3-obj222.xml

Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems

Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften
Austrian Academy of Sciences Press

 
Schlagworte
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich  Politischer Bezirk Krems  Dürnstein Nr. 12    •  Bauzahl  •  Wandmalerei  •  Albrecht V.  •  Auer, Christina  •  Auer, Leutold  •  Kniepichler, Melchior  •  Kuenring, Elisabeth  •  Maissau, Otto IV.  •  Maissau, Ulrich  •  Stephan von Haslach  •  Dürnstein, Klarissenkloster