Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich
Politischer Bezirk Krems
346 |
Stratzing, Hollerzeile 14 (Stratzing Nr. 82) |
2. H. 16. Jh. (?) |
Haus- und Bauinschrift, Sandstein (?), im Obergeschoß an der Straßenfront rechts über dem Einfahrtstor zwischen zwei Fenstern. Querrechteckige schmucklose, hellbeige übertünchte Tafel mit vierzeiliger, grob dunkelbraun nachgezogener Inschrift, beim Aufbringen des rezenten Verputzes ausgespart.
H. ca. 45 cm, B. ca. 100 cm, Bu. ca. 5 cm. – Kapitalis.
Textedition
DAS HAVS STHET IN GOTES HAND /
BEI TEMa) FELAHVEBER IST ES GENANDb) /
DER · HAT · DAS · HAVS · SO BAVEN LASSEN /
VND HAIST DA IN DER KIRCHGASSEN
Anmerkungen
Kommentar
Reimform und sprachliche Merkmale der im gesamten deutschen Sprachgebiet besonders seit dem 16. Jahrhundert in zahlreichen Varianten weitverbreiteten Hausinschrift, die nach einem einleitenden Segensspruch1) Bauherren und Hausnamen nennt, legen im regionalen Vergleich eine Datierung in die zweite Hälfte des 16. Jahrhunderts nahe, wofür auch die Bauform des Gebäudes und eine noch 1990 an der rezent glatt verputzten Fassade sichtbare Sgraffito-Ortsteinquaderung sprechen. Eine inschriftenpaläographische Analyse der durchwegs mangelhaft spationierten, teils indistinkt geschriebenen Inschrift ist angesichts der verfälschenden farbigen Nachzeichnung der Buchstaben nicht zielführend.
Literatur
Andreas Zajic
Die Deutschen Inschriften
Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften in
Düsseldorf · Göttingen · Heidelberg · Leipzig · Mainz · München
und der Österreichischen Akademie der Wissenschaften in Wien
72. Band, Wiener Reihe 3. Band
Die Inschriften des Bundeslandes Niederösterreich - Teil 3
Die Inschriften des Politischen Bezirks Krems
Verlag der Österreichischen Akademie der Wissenschaften Austrian Academy of Sciences Press
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Deutsche Reimverse.