RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 18. 2.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Plener, Wickenburg, Lasser, Szécsen 22. 2., Pratobevera, FML. Schmerling 23. 2.; abw. Vay; BdR. Erzherzog Rainer 28. 2.
Der Staatsminister brachte in Antrag, daß zur Prüfung der von ihm vorgeschlagenen Einteilung der Wahlbezirke für den Reichstag ein Komitee aus einigen Ministern zusammengesetzt werde, da sich der Gegenstand minder zur Vollberatung eigne. Bei der Verteilung der Abgeordneten auf die Bezirke habe der Staatsminister sich an die Proportion gehalten, in welcher die Zahl der Reichstagsabgeordneten des Kronlandes zu der Zahl der gewählten Landtagsmitglieder steht, und den sich ergebenden Rest auf den großen Grundbesitz und die Handelskammern verteilt.
Se. k. k. Hoheit geruhten zu der mit dem Staatsminister vorzunehmenden Komiteeberatung den Polizei- und den Handelsminister, dann den Minister v. Lasser zu bestimmen.
Der Staatsminister setzte die Konferenz in Kenntnis, daß infolge Ah. Bestimmung die Preßleitung an ihn überzugehen hat und somit aus den Agenden des Polizeiministeriums ausgeschieden wird. Bei der Wichtigkeit dieses Gegenstandes für die Verhältnisse Österreichs zum Auslande wies Minister Graf Rechberg auf die Notwendigkeit hin, vorläufig die Grundsätze und Modalitäten der Preßleitung kommissioneil durch Abgeordnete des Staatsministeriums, dann der Ministerien der Polizei und des Äußern beraten zu lassen und erst dann die Sache vor die Ministerkonferenz zu bringen.
Die Übertragung der Preßleitimg — mit Ausnahme der preßpolizeilichen Aufgaben — an das Staatsministerium erfolgte, ohne vorher noch im Ministerrat beraten worden zu sein, am 9. 5. 1861; dazu siehe
Der Staatsminister stellte die Notwendigkeit dar, sich bei Leitung der ihm zugewiesenen Geschäfte durch zwei höhergestellte Beamte unterstützen zu lassen. Seine Wahl sei auf den gewesenen Statthaltereivizepräsidenten Baron Poche und auf den Oberlandesgerichtsvizepräsidenten v. Lewinsky gefallen, von welchen der letztere mit den Preßangelegenheiten vollkommen vertraut ist. Diese Funktionäre dürften nur als provisorische Sektionschefs zu bestellen sein und Poche zu seinem dermaligen Gehalt von 5000 f. 2000 f., Lewinsky zu 4000 f. Gehalt 1000 f. Funktionszulage erhalten. Da Lewinskys Posten nicht wieder besetzt wird und auch beim Polizeiministerium ein Hofrat entfällt, würde durch diese Einrichtung nicht nur kein Mehraufwand, sondern selbst eine Ersparung bewirkt.
Der Finanzminister und mit ihm die Konferenz fanden gegen den au. Antrag auf Bestellung von zwei provisorischen Sektionschefs nichts zu erinnern.
Mit Ah. Handschreiben v. 5. 3. 1861 auf den Vortrag Schmerlings v. 19. 2. 1861 wurden Lewinsky und Poche als provisorische Sektionschefs in das Staatsministerium aufgenommen,
Minister Baron Pratobevera referierte über die Notwendigkeit, das seiner Auflösung nahe Redaktionsbüro des Reichsgesetzblattes zu regenerieren und für die Publikation der Gesetze in den Landessprachen gehörig Sorge zu tragen. Der Polizeiminister bestätigte, daß infolge der durch Graf Gołuchowski veranlaßten Umstaltung des Reichsgesetzblattes beklagenswerte Übelstände in der Kundmachung der Gesetze eingetreten seien. Minister Ritter v. Lasser, mit der Notwendigkeit einer eindringlichen Abhilfe einverstanden, deutete darauf hin, daß die Publikation der Gesetze mit dem offiziellen Zeitungswesen in Verbindung zu bringen wäre.
Über Antrag des Finanzministers wurde beschlossen, diesen wichtigen Gegenstand einer kommissionellen Beratung durch Abgeordnete der Ministerien unterziehen zu lassen.
Auf diesen Punkt bezügliche Akten konnten nicht gefunden werden; im
Der Minister des Äußern referierte über das Ansinnen Sardiniens, daß den Schiffen aus den annexierten päpstlichen Staaten die Cabotage in unseren Häfen unter sardinischer Flagge, wie früher unter der päpstlichen, gestattet werde. Graf Rechberg gedenkt, nach Turin antworten zu lassen, daß man darauf, unter Vorbehalt der nötigen Vorsichtsmaßregeln gegen Mißbräuche, einzugehen geneigt sei, und der Minister wendet sich daher an die Minister des Krieges, der Polizei, der Finanzen und an den Staatsminister mit dem Ersuchen, daß jeder in seinen Bereichen durch die unterstehenden Organe die unter sardinischer Flagge stattfindende Cabotage tunlichst überwachen lasse. Dies wurde sofort zugesichert, wobei jedoch Baron Mecséry bemerkte, daß in den meisten Hafenorten keine anderen als die Lokalpolizeiorgane vorhanden sind.
Küstenschiffahrt.
Mit seinem Bericht Nr. 62 v. 7. 2. 1861 übersandte der preußische Gesandte in Turin, Brassier de St. Simon (Preußen vertrat seit dem Abbruch der österreichisch-sardinischen Beziehungen im Jahre 1857 die Interessen der Monarchie), eine vertrauliche Mitteilung Cavours v. 31. 12. 1860, in der dieser vorschlug, die Cabotage in der gleichen Form, wie sie seit 1826 zwischen der österreichischen und der päpstlichen Regierung bestand, wieder zu gestatten; Max Freiherr v. Gagern arbeitete am 8. 2. 1861 ein Konzept über den Stand der Cabotage frage für Rechberg als Unterlage für den Ministerrat aus,
Am 19. 2. 1861 wurde nach Turin telegrafiert, daß Österreich zur Gestattung der Küstenschiffahrt bereit sei, wenn auch Fischereischiffe in die Cabotagebegünstigungen eingeschlossen würden; bereits am 26. 2. 1861 erging ein Erlaß des Kriegsministeriums an die Militärbehörden in Verona, Zara, Agram und Triest, mit dem diesen Behörden die beabsichtigte Gestattung der Küstenschiffahrt mitgeteilt wurde und sie aufgefordert wurden, die Cabotage von unter sardinischer Flagge segelnden Schiffen nach Möglichkeit zu überwachen; am 3. 3. 1861 ergingen an das Staats-, Polizei- und Finanzministerium Aufforderungen zur Überwachung der Küstenschiffahrt; am 12. 3. 1861 übersandte Brassier de St. Simon die Antwort Cavours v. 9. 3. 1861, die sich mit den österreichischen Vorschlägen v. 19. 2. 1861 einverstanden erklärte; alle Schriftstücke sowie weiteres Aktenmaterial
Wien, am 18. Februar 1861. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 27. Februar 1861.
Empfangen 28. Februar 1861. Erzherzog Rainer.