RS.; P. Ransonnet; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Rechberg 25. 1.), Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy, Breisach (nur bei I und II); außerdem anw. Erzherzog Rainer; abw. Pratobevera, Forgách; BdR. Rechberg 6. 2.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten zu eröffnen, Allerhöchstdieselben hätten die Protokolle der Ministerberatungen über die Zentralbehörde zur Oberleitung der Marineangelegenheiten und über die Vertretung der Kriegsmarine bei den bevorstehenden reichsrätlichen Budgetdebatten gelesen und Allerhöchstsich von der Notwendigkeit überzeugt, daß überhaupt zur fraglichen Oberleitung und zur Vertretung bei den reichsrätlichen Verhandlungen eine Zentralbehörde — ein Marineministerium — gebildet werde. Die Dringlichkeit, eine entsprechendere Vertretung des Marinebudgets für 1862 zu bewirken, habe sich durch die neulich in einer Ausschußsitzung des Abgeordnetenhauses namens der Marine abgegebenen Erklärungen über einen angeblichen Mehrbedarf von 2½ Millionen Gulden besonders lebhaft herausgestellt. Allein es komme noch zu erwägen, ob man sich darauf beschränken solle, für jetzt bloß dem dringenden Bedarf einer Vertretung des Budgets der Marine abzuhelfen, oder ob sofort zur Bildung einer Zentralbehörde zu schreiten sei.
Der Minister des Äußern sprach sich für die Einschlagung eines Mittelweges aus, welcher darin bestünde, daß die Vertretung bei den dermaligen reichsrätlichen Debatten einem hiezu völlig geeigneten Fachmann übertragen, zugleich aber jetzt schon die Gründung einer verantwortlichen Marinezentralbehörde im Grundsatz ausgesprochen werde, mit dem Ah. Vorbehalt, den Wirkungskreis und die Einrichtung dieser Behörde nachträglich festzustellen. Minister Graf Nádasdy beantragte so wie bei den früheren Beratungen, daß einer der jetzt fungierenden Minister, und zwar ein im Abgeordnetenhaus populärer, mit der Vertretung des Marinebudgets Ah. betraut werde, wobei er von einem sachkundigen Sektionschef zu unterstützen wäre. Der Handelsminister dürfte wegen der Verwandtschaft der Kriegsmarine mit dem Seehandel und nach seinen persönlichen Kenntnissen in jenem Fach hiezu vorzugsweise geeignet scheinen. Der Polizeiminister würde glauben, daß für den Augenblick eine mit den Marineangelegenheiten vollkommen vertraute Person — allenfalls auch kein Militär — die Vertretung an der Seite eines der jetzigen Minister zu besorgen hätte. Für die Zukunft wäre aber eine Marinezentralstelle ohne Namen und Attribute eines Ministeriums zu bilden. Der Staatsminister äußerte, er habe früher dafür gestimmt, daß dem Kontreadmiral Freiherrn v. Wüllerstorf die Vertretung des Budgets überlassen bleibe, nachdem er bis jetzt als Vertreter der Marine im Reichsrat fungiert habe. Da jedoch dieses nicht in der Ah. Absicht zu liegen scheint, und mit Hinblick auf die neuesten Erfahrungen wäre dieses Geschäft einem der jetzt fungierenden Minister unter Beigebung von ein oder zwei Fachmännern zu übertragen. Se. Majestät dürften Allerhöchstsich jedoch zugleich bewogen finden, schon jetzt die Gründung eines Marineministeriums im Grundsatze auszusprechen. Dadurch würde die Leitung eines wichtigen Zweiges der Staatsverwaltung durch einen verantwortlichen Minister in nahe Aussicht gestellt, was dem angenommenen System entspricht, und andererseits würde der Wunsch des durchlauchtigsten Herrn Marineoberkommandanten erfüllt, Höchstweicher in den öffentlichen Reichsratsverhandlungen nicht genannt sein will. Der Kriegsminister erklärte, er stehe unter seinen Kollegen mit der Meinung vereinzelt, daß die österreichische Marine auf einen Stand der Entwicklung zu bringen sei, in dem sie der „italienischen Marine“ die Spitze bieten kann. Zur Erreichung dieses Zieles scheine die Bildung eines eigenen Marineministeriums — dem der jeweilige Marineoberkommandant tatsächlich untergeordnet sein müßte — ein förderlicher Schritt. Die künftige Ausdehnung der Kriegsmarine wäre jedoch, wie Graf Degenfeld sich bereits früher au. anzutragen erlaubt hat, vorläufig im kommissionellen Wege zu beraten. In bezug auf das Provisorium für den Augenblick stimme der Kriegsminister mit Graf Nádasdy. Minister Ritter v. Lasser stimmte für den Ah. Ausspruch des Grundsatzes, daß eine Zentralbehörde für die Marine — sie heiße wie immer — gebildet werden soll, und wären in dem diesfälligen zu publizierenden kaiserlichen Erlasse zugleich die Organisierungsanträge abzufordern. In bezug auf das Provisorium stimme er ebenfalls mit Graf Nádasdy. Der Finanzminister beantragt ebenfalls ein Provisorium dieser Art, dessen Notwendigkeit eben jetzt grell hervortritt, und zwar dürfte die einstweilige Vertretung der Marine im Rate der Krone und gegenüber dem Reichsrate am zweckmäßigsten mit dem Ministerium für Handel und Volkswirtschaft zu vereinigen sein. Dann beantragte er einen Ah. Ausspruch über das Prinzip der Gründung eines Marineministeriums. Die Frage über die der Kriegsflotte zu gebende Ausdehnung werde seinerzeit abgesondert zu erwägen sein. Auch der Handelsminister hält einen solchen Ah. Ausspruch für angezeigt, wobei die Ah. Beschlüsse über die Organisierung des Ministeriums vorbehalten würden. Die österreichische Seemacht müsse noch ansehnlicher werden und könne daher einer kräftigen Vertretung im Minister- sowie im Reichsrate nicht entbehren. Dem Bedürfnis des Augenblicks dürfte durch ein Provisorium in dem von den Vorstimmen angedeuteten Sinne abgeholfen werden. Über die Wahl des Ministers könne sich Graf Wickenburg nicht aussprechen. Er ambitioniere nicht, mit dieser Vertretung betraut zu werden, würde aber einem diesfalls an ihn ergehenden Ah. Befehle mit allem Eifer und Hingebung für den Ah. Dienst nachzukommen trachten. Der Präsident des Staatsrates und Minister Graf Esterházy vereinigten sich über den Ausspruch des Prinzips eines Marineministeriums und über das Provisorium mit dem Antrage des Staatsministers.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten Allerhöchstsich sofort für den Ausspruch des erwähnten Prinzips zu entscheiden. Se. Majestät gedenken zugleich einen der k. k. Minister provisorisch mit der Vertretung der Marine im Reichsrate zu betrauen, welcher in zweiter Linie durch einen ihm beizugebenden Fachmann unterstützt werden würde.
Einfügung a–a Pleners.
Einfügung b–b Pleners.
MR. I v. 4. 1. 1862 und MR. II v. 14. 1. 1862/I.
Der Ministerrat hatte sich mehrheitlich sowohl gegen die Errichtung eines Marineministeriums als auch dagegen ausgesprochen, daß das Marinebudget durch einen anderen Minister im Reichsrat vertreten werde, weil diese Aufgabe dem bereits zum
Siehe dazu Tagesordnungspunkt II dieses Protokolls.
Dazu MR. II v. 4. 1. 1862, Anm. 9.
Der Kaiser entschied sich für Wickenburg; die entsprechenden Handschreiben an den Vorsitzenden des Ministerrates, den Marineoberkommandanten, den Minister für Handel und Volkswirtschaft und die Marinekanzlei legte Erzherzog Rainer mit Vortrag v. 24. 1. 1862 dem Kaiser vor, Franz Joseph unterzeichnete sie am 26. 1. 1862,
Einen weiteren Beratungsgegenstand bildete das vom Marineoberkommando in Anspruch genommene Extraordinarium von 2,574.000 fl., welches von dem Vertreter der Marine, Oberkriegskommissär Ritter v. Ziemssen, im Komitee des Abgeordnetenhauses als ein Mehraufwand bezeichnet wurde, so daß das Komitee sich veranlaßt fand, vom Finanzminister Aufklärung über die daraus resultierende Überschreitung des im gedruckten Präliminar angesetzten Dotationsziffers der Marine zu begehren.
Linienschiffskapitän Breisach referierte, Ritter v. Ziemssen habe das Komitee bereits durch Baron Wüllerstorf von diesem Mehrerfordernisse unterrichtet gefunden und habe daher geglaubt, in eine Zergliederung und Motivierung desselben eingehen zu können.
Die Minister Baron Mecséry und Ritter v. Lasser äußerten, daß nach den ihnen zugekommenen Mitteilungen der genannte Oberkriegskommissär sich zur Rechtfertigung dieses Anspruchs auch auf se. k. k. Hoheit und auf bestehende kontraktliche Verbindlichkeiten berufen haben soll. Der Finanzminister erinnerte, daß die fraglichen 2,574.000 fl. bereits der Gegenstand einer Beratung in der Konferenz waren, wobei man beschloß, daß über die Notwendigkeit dieser Summe, in welcher auch 600.000 fl. für ein Kohlenmagazin zu Pola begriffen sind, in genauere Erörterungen mit Ritter v. Breisach eingegangen werde, welche aber bis jetzt nicht stattfinden konnten. Bei der Ungewißheit über die Ziffer, mit weiterem Hinblick auf den § 13, und da für Armee und Marine im Staatsvoranschlage eine besondere Reserve von 45 Millionen angesetzt ist, endlich da selbst an dem präliminierten Extraordinarium der Marine per 7,200.000 fl. noch erspart werden dürfte, glaubte der Finanzminister von der Einstellung des Mehrerfordernisses per 2,574.000 fl. in den Voranschlag Umgang nehmen zu sollen. Es ist begreiflich, daß diese vom Marinevertreter aus Unkenntnis der Sachlage im Komitee als besonderes Extraordinarium verteidigte neue Position dort Aufsehen erregen und das Verlangen nach Explikationen von Seite des Finanzministers hervorrufen mußte. Edler v. Plener gedenke hierauf zu erwidern, daß der Sache ein Irrtum zum Grund liege und der allfällige Bedarf für mehrere in jener Hauptsumme enthaltene Posten in der obgedachten Reserve dergestalt seine Bedeckung finden werde, daß der im Voranschlag eingestellte Ziffer der Maximaldotation nicht alteriert zu werden braucht. Ritter v. Breisach gab die Versicherung, daß unter jenen 2½ Millionen keine Summen sich befinden, die durch bereits geschlossene Kontrakte nötig werden, da durchaus keine nichtbewilligten Neubauten kontraktlich festgestellt worden sind. Im Lauf der hierüber gepflogenen längeren Beratung äußerte Minister v. Lasser, es schiene am zweckmäßigsten, vorerst jene zweieinhalb Millionen auf das unerläßliche Minimum zu reduzieren und dasselbe dem Reichsrate mit dem Bemerken bekanntzugeben, daß es in der Reserve seine Bedeckung finden wird.
Se. k. k. a post. Majestät geruhten den Finanzminister zu beauftragen, über die Reduktion dieses Extraordinariums sofort mit der Marine zu verhandeln und sonach Vortrag zu erstatten, .
Oberst bzw. Linienschiffskapitän Wilhelm Breisach (bis 1868 führten Offiziere der technischen Marineeinheiten Chargen der Landarmee) war nur Ritter des Ordens der Eisernen Krone 3. Klasse (seit 17. 5. 1861); erst 1877 suchte Breisach gemäß den Ordensstatuten um die Erhebung in den Ritterstand an, welche am 4. 10. 1877 erfolgte,
Randvermerk Ransonnets:
Siehe MR. II v. 4. 1. 1862/I.
Ferdinand Maximilian hatte beim Kaiser, der sich zu dieser Zeit in Venedig aufhielt, die seit langem betriebene Entfernung Wüllerstorfs von seinem Posten erreicht; mit Befehl v. 13. 1. 1862 wurde er auf eine Erkundungsmission gesandt; Material dazu
Schreiben Pleners an das Präsidium des Abgeordnetenhauses v. 28. 1. 1862,
Fortsetzung MR. v. 29. 1. 1862/I.
Se. Majestät der Kaiser geruhten die Frage zu stellen, auf welche Weise man werde bewirken können, daß der Reichsrat sich ganz seiner nächsten und wichtigsten Aufgabe, der Beratung des Budgets, widme, ohne auf andere Gegenstände einzugehen.
Der Staatsminister äußerte, es sei hiezu vor allem nötig, daß er auf die allmähliche sektionsweise Beratung der Teile des Staatsvoranschlages eingehe und sich nicht öfter versammle, als es zu diesem Zweck nötig ist. Der Minister habe bereits in diesem Sinne mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses Rücksprache gepflogen und das Haus dürfte auf diesen Modus eingehen. Zur näheren Begründung der Voranschläge des Staats- und des Justizministeriums würden dem Hause binnen wenigen Tagen pro informatione Vorlagen über die künftige Justizund politische Organisationen gemacht werden. Dieselben enthalten nur Grundzüge im Sinn der bereits erflossenen Ah. Bestimmungen, wie sich auch der Staatsratspräsident bei deren vorläufigen Durchsicht überzeugen wird. Dadurch entfallen auch mehrere vom Hause ausgehende Gesetzvorlagen.
Der Finanzminister referierte, daß er gleich nach Beendigung der Verhandlungen mit der Bank die diesfällige Vorlage mit einem Dringlichkeitsantrage an den Reichsrat zu begleiten gedenke.
Der Handelsminister bezeichnete als ein weiteres, präferenter zu behandelndes Agendum des Reichsrates die Vorlage über das neue Handelsgesetzbuch.
Der Minister des Äußern sieht nicht ab, wie das Abgeordnetenhaus mit Nutzen auf die meritorische Beratung der Detailbudgets eingehen könne, solang der Hauptbericht des Ausschusses über den ganzen Voranschlag nicht erstattet ist, und man daher keinen Überblick über das ganze gewonnen hat. Der Ministerrat habe daher seinerzeit beschlossen, das Abgeordnetenhaus bis zur Beendigung dieser Vorarbeit zu vertagen. Die bis jetzt im Ausschuß erledigten Spezialvoranschläge könnten in etwa zwei Sitzungen des Hauses beraten werden, dann fehlt es wieder an Beschäftigung, aber der Staatsschatz muß die Diäten für die feiernden Abgeordneten fortbezahlen! Graf Rechberg stimme daher für eine weitere Vertagung von Regierungs wegen. Der Staatsminister — mit dem sich die Minister Baron Mecséry, Ritter v. Lasser und Edler v. Plener vereinigten — machte aufmerksam, daß das Abgeordnetenhaus nicht von der Regierung, sondern durch seinen eigenen Beschluß bis zum 4. kommenden Monats vertagt worden sei; unter diesen Umständen könne von einer Verlängerung der Vertagung durch die Regierung wohl keine Rede sein. Wenn aber die Regierung jetzt das Haus vertagt, müßten nach der Meinung des Staatsministers auch die Ausschüsse sich auflösen — widrigens das Haus in seiner Macht hätte, permanente Ausschüsse zu bilden, welche von einer Sitzung zur anderen in Tätigkeit bleiben könnten. Daß das Haus die zuerst vorgelegten Ministerialbudgets besonders eingehend prüfen werde, sei vorauszusehen, aber auch nicht zu hindern. Bei den Budgets der späteren Jahre wird man aber rascher zu Werk gehen.
Es dauerte allerdings noch mehr als drei Monate, bis das Plenum des Abgeordnetenhauses am 6. 5. 1862 mit der Beratung und Beschlußfassung über die einzelnen Abteilungen des Budgets begann, vgl. Einleitung XXVII.
Damit ist wohl der Gesetzentwurf über die Grundzüge der Gerichtsverfassung gemeint, siehe MR. v. 27. 2. 1862/II, der aber dann dem Abgeordnetenhaus nicht vorgelegt wurde.
Dies geschah am 13. 3. 1862, vgl. MR. I v. 3. 12. 1861, Anm. 12.
Gemeint ist das Einführungsgesetz; es wurde am 5. 2. 1862 dem Abgeordnetenhaus vorgelegt, siehe MR. II v. 23. 11. 1861, Anm. 2.
Dies war ein Irrtum, vgl. die folgenden Ausführungen Schmerlings.
Das Abgeordnetenhaus hatte sich am 19. 12. 1861 auf den 4. 2. 1862 vertagt,
Der Kriegsminister referierte, daß sich in den Militärmagazinen zu Verona eine sehr große Quantität piemontesischer und lombardischer Waffen befindet, welche das dortige Armeekommando in das Innere der Monarchie zurückzusenden wünscht, um über die Magazinsräume anderweitig verfügen zu können. Da aber die kaiserliche Regierung nach den Stipulationen des Zürcher Vertrages verpflichtet ist, diese Waffen an Sardinien auszuliefern, so könnte man in den Fall kommen, dieselben bald wieder mit neuen Kosten nach Verona zurücksenden zu müssen. Am einfachsten schiene es daher wohl, diese Armatursgegenstände, welche ihrer Beschaffenheit nach in militärischer Beziehung von keiner Bedeutung sind, sofort auszuliefern, wenn nicht andererseits diesem Schritte im gegenwärtigen Augenblicke der Charakter einer eigentümlichen Demonstration beigelegt werden könnte.
Der Minister des Äußern erklärte, sich über diesen Gegenstand erst nach Erwägung des bezüglichen Artikels im Zürcher Vertrage aussprechen zu können, und Se. Majestät geruhten, Ah. zu befehlen, daß vorderhand die fraglichen Waffen in Verona zu belassen seien.
Weder der Friedensvertrag mit Frankreich bzw. Sardinien v. 10. 11. 1859.
Der Kriegsminister referierte über ein Ansinnen des kroatisch-slawonischen Hofkanzlers, daß den kroatischen Landesbehörden gestattet werde, sich nicht bloß an die in Kroatien, sondern auch an die außerhalb dieses Landes befindlichen Militärkommanden und Behörden, „denen die Kenntnis der kroatischen Sprache zugemutet werden kann“, mit Zuschriften in dieser Sprache zu wenden. Es scheine hiebei hauptsächlich auf das Regiment Erzherzog Leopold-Infanterie abgesehen. Der Staatsminister glaubte, daß der einmal angenommene Grundsatz auch auf die Korrespondenz mit den Ergänzungsregimentern wird angewendet werden.
Se. k. k. a post. Majestät geruhten, auf die weiteren Konsequenzen, die ein solches Zugeständnis für die Korrespondenzen der ungarischen Behörden mit dem Militär nach sich ziehen würde, hinzudeuten und den Kriegsminister anzuweisen, daß er das Ansinnen im allgemeinen ablehne.
Ergänzungsbezirk für das 53. Linien-Infanterieregiment — Inhaber war FML. Erzherzog Leopold Ludwig — war Kroatien mit Agram als Hauptergänzungsbezirksstation.
Schreiben des Hofkanzlers Mažuranić v. 9. 1. 1862 und ablehnende Antwort des Kriegsministers v. 24. 1. 1862,
Wien, 25. Jänner 1862. In Abwesenheit Sr. kaiserlichen Hoheit und im Höchsten Auftrag Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 4. Februar 1862.
Empfangen 6. Februar 1862. Rechberg.