RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 25. 2.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Schmerling, Lasser 28. 2., Plener (bei IV abw.), Wickenburg, Esterházy, FML. Schmerling, Breisach (nur bei III); abw. Degenfeld, Pratobevera, Forgách, Lichtenfels; BdR. Erzherzog Rainer 6. 3.
Der Finanzminister referierte über seine Anträge in bezug auf die Erhöhung der Salzpreise, von der jedoch das zu landwirtschaftlichen und industriellen Zwecken bestimmte Salz nicht getroffen werden soll.
Durch diese Erhöhung würde den Finanzen eine unter den gegenwärtigen Verhältnissen unentbehrliche Mehreinnahme zugewendet, ohne daß dabei der Einzelne empfindlich getroffen würde. Eine Erhöhung der Salzpreise erscheine insbesondere aus dem Grunde billig, weil die Preise aller Produkte infolge der Agioverhältnisse eine namhafte Erhöhung erfahren haben, während bei den Salzpreisen das frühere Preisausmaß nicht überschritten worden ist. Nachdem im lombardisch-venezianischen Königreiche die Bezahlung der Salzpreise im Silbergelde stattfindet, so wird eine verhältnismäßig geringere Preiserhöhung daselbst beantragt. Von dieser letzteren Betrachtung gedenke jedoch der Minister bei der Verhandlung im Reichsrate keinen Gebrauch zu machen. Die Preissteigerung hätte in allen Ländern einzutreten mit einziger Ausnahme der Militärgrenze, weil Se. Majestät erst in neuester Zeit dort eine Herabsetzung des Limitosalzpreises zu bewilligen geruht haben, so daß es aus politischen Gründen rätlich erscheint, auf die diesfällige Mehreinnahme von etwa 150.000 fl. jährlich zu verzichten. Die Steigerung in den deutschen, slawischen und ungarischen Ländern hätte 1 fl. vom Wiener Zentner zu betragen, und würde damit eine Steigerung zu 1 fl. 78 ½ Kreuzer vom metrischen Zentner im lombardisch-venezianischen Königreiche proportional sein. Der Staatsrat sei diesen ihm mitgeteilten Anträgen im wesentlichen beigetreten und habe nur beantragt, daß die Erhöhung in Venezien bloß bis auf 1 fl. 50 Kreuzer per metrischen Zentner anzuordnen wäre, weil bei einer Erhöhung um 1 fl. 78 ½ Kreuzer sich im Detailverkauf unbezahlbare Bruchteile ergäben, was die Verschleißer veranlaßt, die Preise nach oben auszurunden, so daß daraus — ohne Nutzen für die Finanzen — eine weitere Preiserhöhung gerade für die ärmste Volksklasse resultiert. Der referierende Minister sei dieser wohlbegründeten Modifikation auch aus der Erwägung beigetreten, weil in den italienischen Provinzen das Salz in Silber bezahlt wird und somit eine numerisch proportionale Erhöhung des Salzpreises dort faktisch eine größere Steigerung begründet als in den Ländern, wo Papiergeld zirkuliert. Der Staatsrat hat ferner geglaubt, daß der im Gesetz gebrauchte Ausdruck „das zum menschlichen Genusse bereitete Salz“ auf das Steinsalz, welches keiner eigentlichen „Bereitung“ für den Verkauf bedarf, nicht ganz passe und daher vorgeschlagen zu setzen „das zum menschlichen Genusse bestimmte Salz“. Dieser textuellen Berichtigung fand der Finanzminister ebenfalls beizutreten und las sofort den Entwurf des Sr. Majestät au. zu unterbreitenden Gesetzes.
Sämtliche Stimmführer waren mit den Anträgen des Referenten einverstanden, und es wurde nur über Antrag des Ministers Ritter v. Lasser beschlossen, daß nebst der Militärgrenze auch Istrien von der Preiserhöhung auszunehmen wäre, weil diesem Lande in Berücksichtigung der dort herrschenden Not erst vor wenig Wochen eine Herabsetzung des Salzpreises bewilligt wurde, welche kaiserliche Wohltat dermal durch die Erhöhung großenteils vereitelt würde.
Der Finanzminister bemerkte in letzterer Beziehung, daß den Istrianern ungeachtet der Erhöhung um 1 fl. noch immer eine Erleichterung von 72 Kreuzer per Zentner gegen früher zugute kommen würde. Indes verkenne er nicht die politischen Gründe, welche dafür sprechen, die kaum erhaltene Wohltat nicht zu schmälern, und da es sich hiebei auch nicht um ein großes finanzielles Opfer handelt, finde er gegen eine zugunsten Istriens zu machende Ausnahme nichts zu erinnern. Der hiernach modifizierte Entwurf werde Sr. Majestät demnächst überreicht werden.
Was die Modalitäten der Vorlage an den Reichsrat betrifft, äußerte der Staatsminister, daß dieses Gesetz als ein mit den auf Ah. Befehl dem Reichsrate mitgeteilten Finanzvorlagen im innigen Zusammenhang stehendes (weil die Verminderung des Defizits bezweckendes) Finanzgesetz einzubringen sei. Der Ministerrat war hiemit einverstanden.
Randvermerk Ransonnets:
Korrektur Ransonnets aus
Einfügung d–d Pleners.
Einfügung Pleners.
Vortrag v. 26. 1. 1862,
Gegenstand dieser Salzpreiserhöhung war nur das Speisesalz; das Industriesalz war erst 1861 verbilligt und der begünstigte Bezug auf mehrere Industriezweige ausgedehnt worden,
Die Mehreinnahme wurde mit 5 Millionen Gulden veranschlagt.
Gutachten des Staatsrates
Mit Ah. E. v. 6. 3. 1862 auf den in Anm. 1 zit. Vortrag gestattete der Kaiser die Einbringung des Gesetzentwurfs im Reichsrat,
Aus Anlaß der Beratung über diese letzte Frage wurde auch die Eventualität ins Auge gefaßt, daß das Abgeordnetenhaus die Kompetenz zur Beratung des Promessengesetzes in Abrede stelle, und es wurde die vom Minister Graf Nádasdy herausgehobene Notwendigkeit anerkannt, dieser Vorlage den Charakter eines Finanzgesetzes zu vindizieren, den es auch seinem Zwecke nach vorwaltend trägt. Der Finanzminister erklärte, daß dieses auch seine Ansicht von der Sache sei.
Siehe bereits MR. I v. 5. 2. 1862.
Der Leiter des Marineministeriums Graf Wickenburg referierte in Kürze über den Inhalt seines au. Vortrages vom 12. Februar wegen Ag. Bewilligung der Bedeckung: 1. des für die Fortführung der Ah. angeordneten Schiffsbauten erforderlichen Extraordinariums pro 1862 von 7,200.000 fl. in monatlichen Quoten; 2. des für die vermehrten Schiffsausrüstungen benötigten monatlichen Extraordinariums von 64.000 fl. vom November 1861 an; sowie 3. des für erhöhte Personal- und Truppenstände, Approvisionierungen und Arsenalbauten erforderlichen außerordentlichen Aufwandes von 2 Millionen Gulden in den jeweilig erforderlichen Teilbeträgen.
Der referierende Minister habe sich wegen Anweisung der diesfalls benötigten Dotationsquoten bereits wiederholt an den Finanzminister gewendet, aber die hierauf erfolgten Geldanweisungen seien so karg bemessen, daß die Marinekasse und die an selbe gewiesenen Unternehmer dadurch in die größten Verlegenheiten geraten. Um für den Augenblick die Ordnung in der Geldgebarung einigermaßen wieder herzustellen, wäre eine Dotation von 600.000 fl. a conto der seit November 1861 gebührenden Monatsquoten erforderlich. Sektionschef Ritter v. Breisach teilte den Inhalt eines ihm eben zugekommenen Telegrammes mit, wonach das Stabilimento tecnico in Triest dringendst bittet, daß auf Rechnung seiner Ärarialforderung von 500.000 fl. noch in dieser Woche 50.000 fl. ausbezahlt würden. So wie gegen Tonello, so könne die Marinekasse auch dem Grafen Henckel und anderen Unternehmern gegenüber ihre Verpflichtungen nicht einhalten, so daß dieselben ihre als dringend anerkannten Bauten und Lieferungen einzustellen genötigt sind.
Im Verlaufe der hierauf gepflogenen längeren Erörterung sprach der Finanzminister sein Bedauern über die mehrfachen Erweiterungen aus, die der Voranschlag der Marine für 1862 bereits erhalten hat. Es dringe sich dem Minister der Zweifel auf, ob es denn unter den gegenwärtigen europäischen Verhältnissen noch immer notwendig sei, mit den bei einer ganz anderen politischen Lage beschlossenen Schiffsbauten und Ausrüstungen fortzufahren, zumal man die Gewißheit hat, daß sie zu dem festgesetzten Termin noch lange nicht bewirkt sein können. Sektionschef Ritter v. Breisach erklärte die Wandlungen des Marinebudgets durch den Umstand, daß dasselbe ursprünglich nur als ein Friedensbudget ausgearbeitet wurde und daher nach Maßgabe der wegen drohender Kriegsgefahr Ah. beschlossenen Bauten und Ausrüstungen notwendigerweise bedeutend anwachsen mußte. Der Polizeiminister äußerte, es sei sehr schwer, sich über die bisherige Gebarung und die Zukunft der Kriegsmarine ein Urteil zu bilden, so lang man nicht weiß, wieviel Schiffe bereits kriegsbereit sind, in wieviel Zeit die übrigen — mit Einschluß der im Bau begriffenen — kriegsbereit gemacht werden können und welcher Aufwand, sowohl für die Ausrüstung jedes Schiffes als für den Unterhalt desselben im Stande der Bereitschaft, nötig ist. Was aber die Vergangenheit betrifft, so bleibe nichts anderes übrig, als die bereits fälligen Auslagen an Ordinarium und Extraordinarium zu bezahlen. Die monatlichen 64.000 fl. und die Quoten der 2 Millionen könnten daher dem Marineministerium von den Finanzen nicht wohl länger vorenthalten bleiben, ja man werde über die 64.000 fl. nach Maßgabe der fortschreitenden Rüstungen noch hinausgehen müssen. Ebendeswegen sei es aber angezeigt, mit den Rüstungen sich nicht zu übereilen und die Einberufung der Schiffsbemannung bis zum Falle des Bedarfs auf sich beruhen zu lassen. Minister Graf Wickenburg fügte bei, daß das Linienschiff „Kaiser“, kriegsbereit ausgerüstet, allein schon 500.000 fl. jährlich kosten werde; Se. k. k. apost. Majestät dürften daher au. gebeten werden, in den weiteren Schiffsausrüstungen einen Stillstand eintreten zu lassen. FML. Schmerling bemerkt: Aus dem Vorgebrachten ist zu entnehmen, daß es sich hier weder um die Frage des Bereitschaftsgrades noch des Stärkeverhältnisses der Flotte überhaupt handelt, sondern darum, die Auslagen zu bedecken, welche die bereits befohlene Bereitschaft, Verstärkung und Ausrüstung der Flotte erfordern, und da erübrigt nichts anders, als die hierfür erforderlichen Mittel auch herbeizuschaffen. Die Minister Graf Nádasdy und Graf Esterházy traten der Meinung des Polizeiministers bei. Minister Ritter v. Lasser bemerkte, daß man in der Marinegebarung, solang nicht eine förmliche Liquidation darüber stattgefunden hat, was die Marine am 1. November v. J. den Lieferanten noch schuldig war, was sie seither für Schiffsbauten, Approvisionierung etc. schuldig wurde, und wofür die seit damals erhaltenen extraordinären Dotationen (für Bauten und Ausrüstungen) wirklich verwendet wurden, nicht klar sehen könne. Auch mit dem Bau und Ausrüsten der Panzerschiffe wäre weniger präzipitiert fortzufahren. Sie sind an sich ein Experiment und können ohnedies vor nächstem Winter nicht fertig werden. Daß wir nicht imstande sind, jetzt und vor Vollendung der Panzerschiffe, die noch sehr fern ist, einen Seekrieg mit einer Seemacht zu bestehen, scheint gewiß. Es dürfte daher auch nicht angezeigt sein, jetzt mit kostspieligen und doch nutzlosen Ausrüstungen fortzufahren. Schließlich wolle der Minister noch aufmerksam machen, daß die systemisierten Zulagen der Mannschaft und Offiziere auf den ausgerüsteten und in Kriegsbereitschaft versetzten Schiffen sehr bedeutend sind und hiebei eine Regulierung im Interesse der Finanzen not täte. Der Minister des Äußern bekannte, er sei zu wenig Fachmann, um zu beurteilen, ob die begonnenen Ausrüstungen unbedenklich eingestellt werden können. Die Frage über die Zukunft der Marine werde aber von der Allerhöchstenortes zusammengesetzten Kommission demnächst in Beratung gezogen und deren Ergebnis zur Kenntnis des Ministerrates gebracht werden.
Der Finanzminister erklärte, er sei bereit, zur Zahlung an das Stabilimento tecnico 100.000 fl. und sonst auch noch die dringendst nötigen Dotationen anzuweisen, doch sei es ihm nicht möglich, bis zu dem vom Minister Grafen Wickenburg begehrten Betrage von 600.000 fl. jetzt schon hinaufzusteigen.
siehe Anm c) bei MR. v. 23. 1. 1862/II.
Einfügung h–h FML. Schmerlings.
Korrektur und Einfügung j–j Lassers statt
Einfügung k–k Lassers.
Dieser von Wickenburg referierte Vortrag konnte nicht gefunden werden; eine Ah. Entschließung gibt es nicht. Wie aus dem vorliegenden Protokoll hervorgeht, weigerte sich Plener, die geforderten 600.000 fl. anzuweisen; er brachte den Gegenstand im MR. v. 28. 2. 1862 in Anwesenheit des Kaisers zur Sprache; Wickenburg änderte seinen Vortrag und beantragte nur mehr 350.000 fl.; dies wurde im MR. I v. 4. 3. 1862 diskutiert, anschließend fiel die Entscheidung.
Zur weiteren Ausrüstung des Linienschiffs „Kaiser“ siehe MR. v. 28. 2. 1862/I und MR. I v. 4. 3. 1862/I.
Siehe dazu MR. II v. 4. 1. 1862, Anm. 9.
Anweisung von 100.000 fl.
Der Staatsminister referierte, er beabsichtige, Sr. Majestät dem Kaiser die Ah. Sanktion der von den beiden Häusern des Reichsrates vereinbarten Grundsätze über die Reglung des Gemeindewesens au. vorzuschlagen. Der Ministerrat war hiemit vollkommen einverstanden.
Über die anderen, in derselben Sitzung gepflogenen Beratungen wird ein besonderes Protokoll verfaßt.
Randvermerk Ransonnets:
Dem Originalprotokoll liegt der Bericht der gemischten Kommission beider Häuser über das Gemeindegesetz im Druck bei.
Zum Gemeindegesetz von 1862 siehe MR. v. 24. 5. 1861/I,
Wien, am 25. Februar 1862. Erzherzog Rainer.
[Ah. E.] Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 6. März 1862.
Empfangen 6. März 1862. Erzherzog Rainer.