RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 18. 3.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Esterházy; abw. Pratobevera, Forgách; BdR. Erzherzog Rainer 2. 4.
Der Minister Graf Nádasdy referierte, daß, nachdem das Begünstigungsjahr der disponiblen Beamten Siebenbürgens mit Ende des Monats April 1862 abläuft, von diesen Beamten aber viele noch nicht untergebracht sind, er mit Zustimmung des Finanzministers die Ah. Gnade wegen Ag. Bewilligung eines zweiten Begünstigungsjahres in Anspruch zu nehmen gedenkt.
Nachdem der Finanzminister erklärte, dem nicht entgegentreten zu wollen, ergab sich dem Ministerrat hierwegen keine Erinnerung.
Das erste Begünstigungsjahr war mit Ah. E. v. 2. 5. 1861 gewährt worden,
Der Minister des Äußern eröffnete, daß die in Absicht auf die Regelung der Konsulargebühren bei den betreffenden Ministerien schon seit längerer Zeit im Zuge befindlichen Verhandlungen immer nicht vonstatten kommen und bei den immer auftauchenden neuen Fragen nicht zu hoffen ist, daß diese Angelegeneheit auf dem bisherigen Wege bald zum Abschlusse gelangt. Graf Rechberg würde daher beantragen, daß aus den Abgeordneten der betreffenden Ministerien eine Kommission gebildet und derselben die Aufgabe gestellt werde, diese Sache mit Beschleunigung zu Ende zu führen.
Der Ministerrat war hiermit einverstanden.
In Geltung stand das
Der Minister Ritter v. Lasser brachte zur Kenntnis der Konferenz, daß der Sektionschef Dr. Rizy in bezug auf den in der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses zur Verhandlung kommenden, rücksichtlich der Schwurgerichte amendierten Gesetzentwurf über das Strafverfahren in Preßsachen sich die Ermächtigung erbeten haben, die Erklärung abgeben zu können, daß die Regierung geneigt sei, den § 10 des Ausschußentwurfes, welcher nämlich von den Ersatzansprüchen wegen unberechtigter Beschlagnahme spricht, anzunehmen. Dr. Rizy hoffe nämlich, dadurch den Wünschen des Hauses nachzukommen und auf diese Weise diese schon unerquickliche Sache zu erleichtern. Minister Ritter v. Lasser glaubt es unterstützen zu sollen, in der Voraussetzung, daß durch dieses Zugeständnis zwei andere wesentliche Punkte des Regierungsentwurfes, nämlich die unmittelbare Ladung vor Gericht bei Vergehen und die Beschlagnahme durch die Polizei betreffend, durchgesetzt werden könnten. Er glaube aber, daß die Ersatzpflichtigkeit durch die 1849 bestandenen Normen und nicht durch die vom Ausschusse des Abgeordnetenhauses vorgeschlagene Formulierung festzustellen wäre.
Bei der Erörterung hierüber waren der Staatsratspräsident, der Staatsminister, der Kriegsminister, der Polizeiminister, der Minister Graf Nádasdy der Meinung, daß, wenn dieses der Weg sei, die ganze Sache zu retten, ohneweiters dieses Zugeständnis gemacht werden solle, und ergab sich sonach bei der Abstimmung die Mehrheit des Ministerrates für den Antrag des Ministers v. Lasser.
Korrektur und Einfügung a–a Lassers statt
Die Regierung hatte die Bestimmungen über das Strafverfahren in Preßsachen als Teil des Pressegesetzes behandelt; zum Entwurf dieses Gesetzes siehe MR. v. 17., 18., 20. und 26. 9. 1861/III, Anm. 4,
§ 10 des kaiserlichen Patents v. 14. 3. 1849,
Erklärung Rizys im Abgeordnetenhaus,
Nachdem in einigen Wochen die Verhandlungen bezüglich des allgemeinen deutschen Zivilgesetzbuches beginnen sollen, so handelt es sich um die Bestimmung eines österreichischen Ablegaten hiezu. Minister Ritter v. Lasser würde für diesen Posten keine geeignetere Persönlichkeit finden als den Sektionschef Dr. Rizy, welcher vollkommen qualifizert ist und sich auch von hier wird entfernen können, da doch hoffentlich bis dahin ein Justizminister ernannt sein wird.
Der Ministerrat war mit dieser Wahl einverstanden.
Justizminister Adolph Freiherr v. Pratobevera war aus gesundheitlichen Gründen beurlaubt, siehe
Rizy wurde mit Ah. E. v. 1. 9. 1862 als österreichischer Vertreter zu der in Hannover am 15. 9. 1862 zusammentretenden Bundeskommission wegen Beratung einer allgemeinen deutschen Zivilprozeßordnung entsandt,
Wien, am 18. März 1862. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Venedig, 31. März 1862.
Empfangen 2. April 1862. Erzherzog Rainer.