RS.; P. Schurda; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 9. 2.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Lasser, Plener, Wickenburg, Lichtenfels, Forgách, Esterházy, Burger, Hein; BdR. Erzherzog Rainer 19. 2.
Der Minister Graf Nádasdy referierte, Se. Majestät hätten Ag. zu gestatten geruht, daß eine Deputation des Klausenburger Landwirtschaftsvereines am Ah. Hoflager erscheinen darf, deren Zweck die Erstattung des au. Dankes dieses Vereines für die in Angelegenheit der siebenbürgischen Eisenbahn erteilte Ag. Antwort, dann der Vortrag einiger Bitten wegen Beschleunigung der Grundentlastungsoperationen und Einführung geregelter Grundbücher in Siebenbürgen sei. Diese Deputation werde vom Grafen Mikó geführt und zähle viele Mitglieder, welche alle zu den hervorragenderen siebenbürgischen Persönlichkeiten ungarischer Nationalität, als die Barone Niklas, Albert und Daniel Bánffy, Graf Bethlen, Baron Bornemisza, Graf Teleki, Graf Mikes, Zsigmond usw. gehören. Hiedurch gewinne diese Deputation an Bedeutung, und sei es sehr wünschenswert, ja notwendig, daß die Ag. Antwort, welche Se. Majestät erteilen werde, wortgetreu in die Öffentlichkeit gelange, um verschiedenartigen Auslegungen und Auffassungen der Ah. gesprochenen Worte im vornehinein zu begegnen. Referent habe daher Se. Majestät au. gebeten, einen Entwurf dieser Ah. Antwort vorlegen zu dürfen, und habe nun nach diesfalls erhaltener Ag. Ermächtigung diesen Entwurf verfaßt, welchen er aber, bevor derselbe au. unterbreitet werde, der Erörterung im Ministerrate unterziehen zu sollen erachte. Nachdem hierauf Graf Nádasdy den aus der Beilage ersichtlichen Inhalt der von ihm beantragten Ah. Antwort vorgelesen, wurde zunächst zur prinzipiellen Beratung hierüber geschritten.
Der ungarische Hofkanzler erklärte hiebei, er könne von seinem Standpunkte aus die Ansicht, welche den Grafen Nádasdy bei seinem Antrage geleitet, nicht teilen, sondern vielmehr nur auf die Ag. Erteilung einer so viel als möglich allgemein gehaltenen, bloß auf die Sache selbst sich beschränkenden Antwort einraten, insbesondere würde er aber den beantragten Schlußsatz, welcher die Notwendigkeit der Beschickung des Reichsrates ausspricht, weglassen, indem diese Frage hier gar nicht berührt wird, die Deputation hier nur erscheine, um tiefgefühlte Worte des Dankes darzubringen, eine Antwort in der Art, wie sie Graf Nádasdy vorschlägt, eigentlich daher im Widerspruch mit der letzten sehr gnädigen Antwort Sr. Majestät, für welcher diese Deputation eben ihren au. Dank darbringt, stünde. So wie es Votant überhaupt jetzt nicht an der Zeit finde, in dieser Weise vorzugehen, so fehle ihm auch hier ein genügender Grund und jede Veranlassung, daß bei dieser Gelegenheit von Sr. Majestät eine Frage berührt werde, die gar nicht in Sprache ist. Seines Ermessens dürfte es wohl am angezeigtesten sein, diesmal dieselben Worte, welche Se. Majestät das letztemal zu gebrauchen geruhten, nur wieder im allgemeinen zu wiederholen, wodurch dann die Regierung immer die freie Hand behält.
Minister Graf Nádasdy erwiderte, es wäre allerdings einfacher und auch angenehmer, die ganze Sache mit einigen allgemeinen Phrasen abzutun, allein in Anbetracht der Zwecke dieser Deputation müsse er den größten Wert darauf legen und mit aller Entschiedenheit darauf bestehen, daß Se. Majestät deutlich und klar spreche. Die Zeit zur Einberufung des siebenbürgischen Landtages dränge, denn dieselbe soll noch vor Eröffnung der bevorstehenden Reichsratssession erfolgen. Wie solle das aber ins Werk gesetzt werden, wenn man im Lande nicht entschieden weiß, ja sogar daran zweifelt, daß Se. Majestät durch den Landtag Siebenbürgens den Reichsrat beschickt haben wollen. Nach § 13 des Staatsgrundgesetzes sei die fragliche Eisenbahnangelegenheit nicht ausführbar, denn es wäre gewiß nicht möglich zu verlangen, daß der Reichsrat die Zinsengarantie für jene geben soll, welche als Teilnehmer im Reichsrate nicht erscheinen wollen. Der Polizeiminister glaubte vor allem die Befriedigung aussprechen zu sollen, daß die der gedachten Deputation Ah. zu erteilende Antwort vom Grafen Nádasdy im Ministerrate zur Sprache gebracht wurde, was auch bei der bemerkten früheren Antwort sehr wünschenswert gewesen wäre. Was die Sache selbst betrifft, so könne er sich nur auf den Standpunkt stellen, auf den sich die Gesamtregierung gestellt hat, nämlich den der Verfassung, und glaube daher mit dem Grafen Nádasdy umso mehr stimmen zu sollen, als nicht der geringste Zweifel darüber bestehen könne, daß es höchst traurig wäre, wenn diesen Leuten abermals eine nichtssagende und alle möglichen Auslegungen zulassende Antwort gegeben würde. Der Minister des Äußern fand es ebenfalls angemessen, daß die Antwort klar und bestimmt laute und auch deutlich gesagt werde, daß die Gewährung der Zinsengarantie auf Grund des § 13 nicht statthaft und von der Zustimmung des Reichsrates abhängig sei. Der Staatsratspräsident meinte, daß, wenn man selbst nur das Interesse der Deputation ins Auge faßt, es sich schon als gut zeigen müsse, daß selbe wisse, welchen Weg sie einzuschlagen habe, um zu ihrem Zwecke zu kommen. Andererseits sei es aus politischen Rücksichten wünschenswert, ja im gegenwärtigen Augenblicke dringend geboten, dieser aus den hervorragenderen siebenbürgischen Persönlichkeiten ungarischer Nationalität bestehenden Deputation eine solche klare und bestimmte Antwort zu geben. Und Votant müsse sich überhaupt mit aller Entschiedenheit dagegen erklären, daß man immer nur Zweideutigkeiten suche und alle Zweifel in der wichtigen Frage der Verfassung offen lassen wolle. Se. Majestät hätten wiederholt zu erklären geruht, daß Allerhöchstdieselben die den Völkern der Monarchie gegebene Verfassung aufrechterhalten wollen, wie könne man also bei Antworten vom Ah. Throne aus derart vorgehen wollen, daß die Frage gegenüber den Völkern jenseits der Leitha offen gehalten werde? Freiherr v. Lichtenfels vermag sich daher mit dem vorliegenden Entwurfe nur vollkommen einverstanden zu erklären. Ebenso der Staatsminister: Derselbe hält es bei den gegenwärtigen Zuständen gar nicht für möglich, in dieser Eisenbahnangelegenheit nach § 13 vorzugehen, denn man könne sich unmöglich der Täuschung hingeben, daß der Reichsrat die Zinsengarantie für die siebenbürgische Eisenbahn votieren werde, solange Siebenbürgen nicht im Reichsrate vertreten sein wird. Es wäre daher unverantwortlich, dieser Deputation nicht klar zu sagen, auf welchem Wege sie die Erlangung der Zinsengarantie zu hoffen habe. Der gegenwärtige Moment sei aber andererseits umso geeigneter zur Ag. Erteilung einer solchen entschiedenen Antwort, als man nur zu gut weiß, in welcher Weise wieder jetzt die ungarische Frage behandelt wird. Indem der Staatsminister weiter noch die Verschiedenheit zwischen der Stellung Siebenbürgens und jener Ungarns und Kroatiens in bezug auf den Reichsrat besprach, schloß er mit der Bemerkung, daß seines Ermessens die vom Grafen Nádasdy beantragte Antwort sowohl im Interesse der Regierung als auch im Interesse des Landes Siebenbürgen angezeigt sei. In dieser Richtung der beiden Vorstimmen sprachen sich auch alle übrigen Mitglieder der Konferenz aus, mit Ausnahme des Minister Grafen Esterházy, welcher sich der Meinung des ungarischen Hofkanzlers anschloß.
Nachdem diesem gemäß die Mehrheit der Konferenz im Prinzipe mit dem Minister Grafen Nádasdy einverstanden war, wurde zu der Detailberatung des vorliegenden Entwurfes geschritten, wobei derselbe mit einigen wenigen, in der oben angeschlossenen Abschrift bereits berücksichtigten Stilverbesserungen und nach Wegstreichung eines im 4. Absatze enthaltenen Zwischensatzes, welcher von „erheblichen Hindernissen“ gegen den Eisenbahnbau sprach, angenommen worden ist.
Einfügung Nádasdys.
Korrektur Nádasdys aus
Liegt dem Originalprotokoll in Abschrift bei.
Korrektur und Einfügung Forgáchs aus
Einfügung e–e Nádasdys.
Korrektur f–f Nádasdys aus
Korrektur g–g Rechbergs aus
Ah. E. v. 26. 1. 1863 auf den Vortrag Nádasdys,
Damit ist folgende Angelegenheit gemeint: Jene Gruppe unter der Führung der Grafen Zichy und Toldalagi, die den Bau der Eisenbahn Großwardein–Klausenburg plante – siehe dazu MR. v. 12. 11. 1862/III–, hatte von einem Brüsseler Bankhaus die Zusage zur Beschaffung der nötigen Geldmittel erhalten unter der Voraussetzung einer Zinsengarantie seitens der Regierung. In einer Audienz am 8. 1. 1863 hatte das Eisenbahnkomitee eine entsprechende Petition überreicht. In seiner Antwort hatte der Kaiser u. a. gesagt:
Eine Liste der Mitglieder der geplanten Deputation liegt bei,
Der Vortrag mit dem Entwurf der Antwort datiert v. 7. 2. 1863,
Die Sätze über die Eisenbahnfrage lauten nach der dem Originalprotokoll beiliegenden Abschrift:
Über den Zusammenhang zwischen der Einberufung des siebenbürgischen Landtags und der Stellung des Reichsrates siehe
Über die in Anm. 2 besprochene Antwort gibt es keinen Vortrag in der Kabinettskanzlei, sie war also auf anderem Weg erwirkt worden.
Das ist eine Anspielung auf die Beratungen ungarischer Politiker in Wien, siehe Einleitung XXXVI.
Fortsetzung MR. v. 13. 2. 1863/I.
Wien, am 9. Februar 1863. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 19. Februar 1863.
Empfangen 19. Februar 1863. Erzherzog Rainer.