RS.; P. Schurda; VS. Kaiser; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 6. 8.), Rechberg, Mecséry, Nádasdy, Degenfeld, Schmerling, Plener; BdR. Erzherzog Rainer 22. 8.
Se. k. k. apost. Majestät geruhten einige auf der jüngsten Ah. Reise gemachten Wahrnehmungen einer Besprechung zu unterziehen und zwar:
Die Salzburgreise Kaiser Franz Josephs vom 1.–3. 8. 1863 diente in erster Linie dazu, den zur Kur in Gastein weilenden preußischen König Wilhelm I. persönlich zum Frankfurter Fürstentag einzuladen,
In Salzburg hätte der dortige Bürgermeister in seiner Anrede Se. Majestät als den „konstitutionellen Kaiser von Österreich“ begrüßt. Da dieser unrichtige Ausdruck schon wiederholt bei öffentlichen Gelegenheiten gebraucht und dieses jedesmal von der Presse mit großer Wichtigkeit hervorgehoben wurde, so wollen Allerhöchstdieselben das Ministerium darauf aufmerksam machen, daß diese Bezeichnung künftig vermieden werde, indem Se. Majestät wohl aus eigener Machtvollkommenheit die Verfassung verliehen haben und dieselbe auch getreu halten werden, doch keineswegs aber die Krone aus dem Titel der Verfassung besitzen.
Bürgermeister der Stadt Salzburg (1860–1872): Heinrich Ritter v. Mertens.
Die betreffende Passage der Ansprache des Bürgermeisters lautete:
Vgl. zu diesem Vorfall auch
Der Landeshauptmann in Salzburg hätte Sr. k. k. apost. Majestät die au. Bitte vorgetragen, daß dem dortigen Landesausschusse zur Bestreitung der Landtagsauslagen eine Unterstützung von Seite des Ärars bewilligt werden möge, indem es dem Lande unmöglich sei, dieses Erfordernis durch weitere Landesumlagen zu decken. Hierüber referierte der Staatsminister, daß dieses Begehren von dem Salzburger Landesausschusse in der Tat bei dem Staatsministerium gestellt wurde, daß aber, nachdem mit demselben noch verschiedene andere Ansinnen verbunden und insbesondere auch Ansprüche auf einige im Besitze des Ärars befindliche Liegenschaften aus dem Titel des Eigentumes erhoben wurden, hierwegen namentlich wegen des letzteren Umstandes vorerst Verhandlungen mit dem Finanzministerium eingeleitet werden mußten, daher die Sache gegenwärtig noch nicht spruchreif erscheine. Ritter v. Schmerling werde aber diesem Gegenstand seine volle Aufmerksamkeit zuwenden und denselben der baldigen Erledigung zuzuführen trachten.
Landeshauptmann von Salzburg (1861–1872): Josef Ritter v. Weiß.
Schmerling an Plener v. 18. 4. 1863,
Das entsprechende Aktenmaterial des
In Gastein wäre Sr. k. k. apost. Majestät eine au. Vorstellung gegen den von Seite des Ärars beabsichtigten Verkauf des sogenannten Schlössels au. unterbreitet worden, woraus Allerhöchstdieselben ersahen, daß der Verkauf dieses Objektes sowohl für Hof- als auch für Wildgastein nur nachteilig sein könne.
Der Finanzminister berichtete hierüber, daß dieses Objekt wohl zu jenen gehöre, welche zum Verkaufe bezeichnet sind, daß jedoch keine Gefahr eines baldigen Verkaufes vorhanden sei, indem sich ein solcher überhaupt nicht als sehr dringend darstellt. Der Finanzminister werde es sich übrigens angelegen sein lassen, in dieser Sache ein den Ah. Absichten entsprechendes Arrangement zu treffen.
Die Meldung über die Ankunft des Kaisers in Gastein und ein Bericht über dessen Besuch bei dem preußischen König in
Gemeint ist offenbar das sogenannte
Im reichhaltigen Aktenmaterial des FA. über die Veräußerung von ärarischen Gütern befindet sich kein Hinweis auf diesen Gegenstand, ebensowenig bietet das umfangreiche Werk von
Wien, am 6. August 1863. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Frankfurt a. M., 19. August 1863.
Empfangen 22. August 1863. Erzherzog Rainer.