RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Rechberg 21. 3.), Mecséry, Schmerling, Plener, Lichtenfels (keine BdE.), Esterházy, Burger, Franck, Kalchberg; abw. Lasser, Nádasdy, Hein, Forgách; BdR. Rechberg 30. 3.
Sektionschef Freiherr v. Hock ist am 17. März 1864 zu einer handelspolitischen Zusammentretung mit einem preußischen Abgeordneten nach Prag entsendet worden. Von Sr. k. k. Hoheit dem durchlauchtigsten Herrn Erzherzoge Rainer aufgefordert, seine Anschauungen über eine eventuelle Zolleinigung mit Preußen, bezüglich mit Deutschland zu entwickeln, äußerte der Leiter des Handelsministeriums im wesentlichen folgendes: Es ist nicht anzunehmen, daß Preußen seinen tiefgewurzelten Grundsätzen und politischen Traditionen untreu werden und von dem preußisch-französischen Vertrage abgehen wird. Andererseits kann Sektionschef Baron Kalchberg nicht glauben, daß die österreichische Regierung dermal diesen Zollvertrag als Basis neuer Unterhandlungen akzeptieren und sohin wesentliche Konzessionen in dieser Richtung machen werde, nachdem wir diesen Vertrag stets als für uns höchst nachteilig bekämpft und mit aller Entschiedenheit als eine ungeeignete Basis erklärt haben. Wenn daher bei diesem prallen Gegensatze der beiderseitigen Anschauungen eine Annäherung nicht zu erwarten ist, scheint es nötig, sich hierorts klar zu machen, welche Stellung Österreich der vollendeten Tatsache des französisch-englischen Vertrages gegenüber einzunehmen hat. Am nächsten liegt es allerdings, daß Österreich einen Zollanschluß an das nichtpreußische Deutschland oder doch an jene süddeutschen Staaten anstrebe, welche hiezu bereits ihre Bereitwilligkeit an den Tag gelegt haben. Zur Erreichung dieses Zweckes muß man den deutschen Staaten konkrete Anträge machen, welche ihnen den Anschluß an Österreich wünschenswert erscheinen lassen. Aber dieses setzt voraus, daß die kaiserliche Regierung bereits mit sich ganz im reinen ist, wie weit sie gehen kann, ohne die Interessen des Inlandes auf bedenkliche Weise zu gefährden. Die Lage unserer Industrie ist dermal leider eine bedrängte, ja sie ist noch bedrängter geworden, als sie beim Abschluß des preußisch-französischen Vertrages war, und eben deswegen bedarf sie einer Schonung. Es wäre daher sehr angezeigt, unseren dermaligen Zolltarif pro domo einer Revision zu unterziehen, mit der Tendenz, die hohen Zollsätze herabzumindern und sich dem Freihandelssystem zu nähern, und [es] wäre hiebei auszumitteln, bis zu welcher Grenze man unter den gegenwärtigen Verhältnissen bereits gehen könnte. Der Minister des Äußern gab eine Übersicht des von der kaiserlichen Regierung seit dem Abschluß des preußisch-französischen Zollvertrages eingehaltenen Ganges. Er erinnerte an die drei Eventualitäten, die man gleich anfangs ins Auge faßte, nämlich: 1. zunächst die Zolleinigung mit ganz Deutschland; 2. wofern dies nicht möglich wäre, die Erleichterung des beiderseitigen Verkehrs durch teilweise Beseitigung jener Zollschranken, welche der Vertrag von 1853 noch bestehen ließ; endlich 3. wenn auch die zweite Eventualität nicht gelinge, die teilweise Sprengung des Zollvereins unter Anschluß an die süddeutschen Staaten. Das Ministerium des Äußern hat getreu diesem Programm vorerst in Berlin Eröffnungen im Sinne einer Zolleinigung mit ganz Deutschland gemacht. Diese Eröffnungen blieben unbeantwortet. Dasselbe Schicksal hatte ein wiederholter Schritt dieser Art. Als man endlich zum dritten Male, und zwar in kategorischer Weise, eine Erklärung forderte, erfolgte von Berlin der Vorschlag, man solle zwei „Fachmänner“ vorläufig zusammentreten lassen, um zu erkennen, ob die Regierungen sich überhaupt bezüglich einer Unterhandlungsbasis einigen könnten. Nachdem dieser Antrag das erste Lebenszeichen in dieser Angelegenheit ist und immerhin eine gewisse Bereitwilligkeit erkennen läßt, konnte man ihn österreichischerseits nicht unberücksichtigt lassen, und dies war das Motiv der Sendung des Baron Hock, welche jedenfalls dazu dienen wird, die Situation aufzuklären. Die kaiserliche Regierung wird sich dann mit umsomehr Beruhigung über die Wahl der weiteren Stadien entscheiden können.
Im Verlauf der über diesen Gegenstand gepflogenen längeren Erörterung bemerkte der Minister des Äußern, daß die für den Sektionschef Baron Hock ursprünglich entworfene Instruktion infolge der vom Leiter des Handelsministeriums dagegen erhobenen Bedenken eine beschränkende Modifikation erhalten habe und als erster anzustrebender Zweck darin die deutsche Zolleinigung ausgesprochen worden sei. Graf Rechberg fügte nach Verlesung des bezüglichen Passus bei, daß die kaiserlichen Gesandten an den deutschen Höfen beauftragt worden seien, über die Zusammentretung zu Prag beruhigende Erklärungen abzugeben. Dieselbe ist eben ein ganz unpräjudizierlicher Versuch zu erfahren, ob eine Annäherung möglich sei. Vorerst muß das Ergebnis davon abgewartet werden.
Der Ministerrat einigte sich schließlich, die Sache nach dem Einlangen der Relation des Baron Hock neuerdings in Beratung zu ziehen.
Zur Zollvereinsproblematik siehe bereits zusammenfassend
Zum Inhalt des preußisch-französischen Handelsvertrags v. 29. 3. 1862 siehe
Siehe dazu das entsprechende Kapitel in
Gemeint ist der
Dazu zählen in erster Linie die Signatarstaaten der
Zum neuen österreichischen Zolltarif siehe zuletzt MR. v. 7. 12. 1863/II; außerdem der gedruckte
Der Handelsvertrag v. 19. 2. 1853 (
Neben der in Anm. 1 angegebenen Literatur siehe dazu vor allem auch die detaillierte zeitgenössische Betrachtung von
Die Einberufung der Berliner Zollsonderkonferenz im Spätherbst 1863 war gewissermaßen die handelspolitische Antwort Preußens auf den österreichischen Bundesreformvorstoß am Frankfurter Fürstentag;
Die im Gegensatz dazu von Hock in Prag eigenmächtig betriebene Verhandlungsführung zwang Rechberg schließlich sogar, entscheidende Aussagen seines Bevollmächtigten zu revidieren, was preußischerseits natürlich den Eindruck von tiefgreifenden handelspolitischen Divergenzen in Wien bekräftigte,
Nichtsdestoweniger manifestierten die bilateralen Verhandlungen Wiens und Berlins in Prag den Verdacht der österreichischen Bundesgenossen, daß Rechberg zur direkten Verständigungspolitik mit Preußen im Sinne des alten dualistischen Führungsprinzips zurückgekehrt sei, was den Zusammenbruch der antipreußischen
Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 2. 8. 1864/II, MR. I v. 7. 10. 1864/I, MR. v. 18. 10. 1864/II, MR. v. 10. 12. 1864/I und MR. v. 12. 12. 1864/I.
Der Landeschef in der Bukowina, Graf Amadei, hat an den Staatsminister, dann an die Minister der Polizei und der Finanzen die Anzeige erstattet, daß dortlandes verdächtige Pferdeankäufe für Rechnung der Insurgenten stattfinden und diese Pferde nach der Moldau ausgeführt werden. Diese Anzeige wurde zum Anlaß einer Beratung, ob nicht ein Pferdeausfuhrverbot für die dortige Grenze, und zwar nicht bloß aus der Bukowina, sondern auch aus Siebenbürgen zu erlassen wäre. Als aber der Finanzminister zur Kenntnis brachte, daß die gesamte Pferdeausfuhr während der Monate Jänner und Februar 1864 aus der Bukowina nur 36 und aus Siebenbürgen 11 Stück betragen hat, wurde beschlossen, daß mit einem Ausfuhrverbot dermal noch nicht vorzugehen wäre, sondern der Finanzminister sich von acht zu acht Tagen über die Pferdeausfuhr zu unterrichten und bei einer beträchtlichen Steigerung derselben dies im Ministerrat zur Sprache zu bringen habe.
Nachdem der Polizeiminister erwähnt hatte, daß aus Triest viel Pferde und Maultiere angeblich für ägyptische Rechnung ausgeführt werden, welche vielleicht nach Italien gehen, deutete Minister Graf Rechberg an, daß die Bestimmung der Pferde durch telegraphische Anfrage in Ägypten leicht konstatiert werden könne. Der Kriegsminister äußerte, daß er sich von seinem Standpunkte bei den dermaligen Verhältnissen überhaupt gegen die Pferdeausfuhr aussprechen müßte.
Siehe dazu das Telegramm Amadeis an Mecséry v. 18. 3. 1864,
Die diesbezüglichen Ausweise
Die diesbezügliche Weisung an Amadei und das Landesfinanzdirektionspräsidium in Hermannstadt
Wien, am 21. März 1864. In Vertretung Sr. k. k. Hoheit. Rechberg.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, den 28. März 1864.
Präs[entatum] 30. März 1864. Rechberg.