RS.; P. Ransonnet; VS. Erzherzog Rainer; BdE. und anw. (Erzherzog Rainer 15. 4.), Rechberg, Mecséry, Schmerling, Lichtenfels, Esterházy; BdR. Erzherzog Rainer 22. 4.
Se. k. k. Hoheit der den Vorsitz führende durchlauchtigste Herr Erzherzog brachte die Frage zur Beratung, ob und wie der von Sr. k. k. apost. Majestät am 9. d. M. zu Miramare gemeinsam mit Allerhöchstihrem Herrn Bruder Erzherzog Ferdinand Maximilian, jetzt Se. Majestät Kaiser Maximilian I. von Mexiko, vollzogene Familienpakt zu verlautbaren wäre.
Der Minister des kaiserlichen Hauses Graf Rechberg äußerte, daß die in der „Wiener Zeitung“ bereits erschienene Notiz über den Vollzug des Familienpaktes vorderhand vollkommen genüge, die eigentliche Publikation aber dem Zeitpunkt vorzubehalten wäre, wo der Reichsrat wieder zusammentritt. Es wären nämlich dann den beiden Häusern des Reichsrates vidierte Abschriften des Familienpaktes vorzulegen, mit dem Vorbehalte, wie der Staatsminister beifügte, im Original Einsicht zu nehmen. Diese beiden Minister glaubten auch, daß die Absicht der Regierung zur Beseitigung von Zweifeln über diesen, das öffentliche Interesse lebhaft in Anspruch nehmenden Gegenstand sofort in dem offiziellen Teile der „Wiener Zeitung“ auszusprechen wäre. Als Minister Graf Esterházy beantragt hatte, es solle die Absicht der Mitteilung des Familienpaktes nicht bloß an den Reichsrat, sondern auch an die Landtage von Siebenbürgen, Ungarn und Kroatien ausgesprochen werden, erwiderte der Staatsratspräsident, daß eine solche Mitteilung an den ungarischen Landtag nach seiner auch vom Minister Grafen Nádasdy geteilten Meinung seinerzeit allerdings weder geschehen müsse, daß es ihm jedoch am rätlichsten scheine, sich derzeit noch eines Ausspruchs über die künftige Mitteilung zu enthalten, um den beim Zusammentreten eines Landtages zu fassenden Beschlüssen nicht vorzugreifen. Es könne sich übrigens nur um eine Kenntnisnahme, nicht um eine landtägliche Approbation des Familienpaktes handeln. Minister Graf Esterház erwiderte, er betrachte die Vorlage des Paktes an den ungarischen Landtag ebenfalls nicht als eine Verpflichtung der Krone, wohl aber als eine aus den höchsten Staatsrücksichten gebotene Maßregel, um nämlich durch die Inartikulierung des Vertrages oder durch einstweilige Niederlegung einer Abschrift desselben im Regnicolar sowie im Hofkanzleiarchiv allen möglichen Komplikationen und Zweifeln vorzubeugen. Die Verständigung Ungarns durch die bloße Vorlage an den Reichsrat nach der Kontenzierungstheorie als vollzogen zu betrachten, dürfte nicht angehen und es sei vorauszusehen, daß selbst der siebenbürgische Landtag um die Bekanntgebung des Familienpaktes einschreiten wird.
Schließlich vereinigte man sich zu dem Beschlusse, daß dermal eine Verlautbarung des Familienpaktes von Seite der österreichischen Regierung nicht Platz zu greifen hätte, sondern sich darauf zu beschränken wäre, demnächst in einem offiziellen Zeitungsartikel zu erklären, „der Familienpakt vom 9. April d. J. werden den berufenen Vertretungskörpern der Monarchie zur Kenntnisnahme mitgeteilt werden“. Dies werde genügen, um das Publikum über die diesfälligen Intentionen der Regierung zu beruhigen. Eine vorschnelle Verlautbarung der Bestimmungen des Familienpaktes von mexikanischer Seite schien nicht zu besorgen.
Korrektur a-a Lichtenfels’ aus
Einfügung Esterházys.
Zur Thronkandidatur des ältesten Bruders Franz Josephs, Erzherzog Ferdinand Maximilian, zum Kaiser von Mexiko siehe bereits MR. v. 30. 9. 1863/I und MR. v. 3. 10. 1863/II, beide
Bereits am 8. 4. 1864 hatte die
Zur Schließung der zweiten Reichsratssession am 15. 2. 1864 siehe MR. v. 11. 2. 1864/I und
Zu der seit Ende März 1864 von der Presse massiv geforderten Aufklärung über die Sukzessionsfrage siehe zusammenfassend
Gemeint ist das
Eine Empfangsbestätigung der Direktion des Haus-, Hof- und Staatsarchivs v. 18. 11. 1864 für die Originalausfertigung des Familienpaktes v. 9. 4. 1864 befindet sich in
Dies geschah dem Wortlaut entsprechend in der
Fortsetzung dieses Gegenstandes im MR. v. 7. 5. 1864/I, MR. v. 22. 9. 1864/III und MR. v. 10. 10. 1864/II.
Wien, am 15. April 1864. Erzherzog Rainer.
Ah. E. Ich habe den Inhalt dieses Protokolls zur Kenntnis genommen. Franz Joseph. Wien, am 22. April 1864.
Empfangen 22. April 1864. Erzherzog Rainer.