Lithographie; Beilage zum MRProt. v. 10. 10. 1864. Die im folgenden eingerückten Textstellen stehen im Verzeichnis in der Rubrik Anmerkung; eine weitere Rubrik: Ah. Entschließung, womit die Einbringung gestattet wurde enthält Angaben nur bei den Nummern 2, 4, 7 und 31. Nicht alle Vorlagen wurden tatsächlich eingebracht, siehe dazu die Angaben im MRProt. v. 10. 10. 1864/IIc bzw. bei den unten zit. Protokollen.
Von Seite des Finanzministeriums
1. Darlegung der seit dem Schlusse der letzten Reichsratssession aufgrund des § 13 der Verfassung erfolgten Spezialkreditbewilligungen.
Soll gleich zu Anfang der Session eingebracht werden, wenn bis dahin die Anmeldungen der bezüglichen Zentralstellen, an welche die Aufforderung bereits im Zuge ist, an das Finanzministerium gelangt sein sollten.
2. Staatsvoranschlag [für 1865].
[Rubrik: Ah. Entschließung] Erledigt.
3. Der Staatsvoranschlag für das Jahr 1866 samt dem Finanzgesetze.
4. Der Staatsrechnungsabschluß für das Jahr 1862.
Wird mit Beginn der Session eingebracht.
[Rubrik: Ah. Entschließung] Erledigt.
5. Der Rechnungsabschluß für das Jahr 1863.
Wird nach erfolgter Übergabe durch die Oberste Rechnungskontrollbehörde vom Finanzminister eingebracht.
6. Darlegung der seit dem Jahre 1863 herwärts stattgehabten Staatsgüterveräußerungen (mit Ausnahme der Bankgüter).
Bei Beginn der Session eingebracht, von unbedeutendem Umfange.
7. Gesetzentwurf über die Reglung der Grund- und Gebäudesteuer;
8. der Erwerbsteuer;
9. der Zins- und Rentensteuer;
10. der allgemeinen Klassen- und Einkommensteuer.
[zu 7 bis 10] Diese Entwürfe sollen gleich bei Beginn der Session eingebracht werden.
[Rubrik: Ah. Entschließung] Von Seite des Finanzministers wurde die Ah. Gestattung zur Einbringung dieser Gesetzesentwürfe mit dem au. Vortrage vom 20. 9. l. J., Z. 4686/FM. erbeten.
11. Gesetz wegen Einbeziehung des Ascher Gebietes in die allgemeine Steuergesetzgebung.
Soll mit Beginn der Session eingebracht werden; gering vom Umfange.
12. Gesetz wegen Gewährung von Erleichterungen in betreff der Einhebung der Branntweinsteuer.
Soll mit Beginn der Session eingebracht werden; gering vom Umfange.
13. Gesetz in betreff der Änderungen einiger Bestimmungen bezüglich der Gebühren von Inseraten.
Soll im Laufe der Session eingebracht werden; von geringem Umfange.
14. Gesetzentwurf über die Nachtragsverträge zu den Konzessionsurkunden wegen Ausgleichung der zwischen der Staatsverwaltung und den subventionierten Eisenbahnen bestehenden Differenzen.
Soll zu Anfang der Session eingebracht werden; von unbedeutendem Umfange.
15. Punzierungsgesetz.
Im Verlaufe der Session einzubringen; von bedeutenderem Umfange.
16. Gesetz wegen Aufhebung des § 262 der Zoll- und Staatsmonopolsordnung über die Stellung der Webe- und Wirkwaren bei den Hauptzollämtern.
Wird im Beginne der Session eingebracht; ist von unbedeutendem Belange.
17. Gesetz über Erleichterungen der Personalsteuer in Siebenbürgen.
Hierüber sind die Verhandlungen mit der siebenbürgischen Hofkanzlei noch im Zuge.
18. Gesetz wegen Genehmigung des vom Finanzminister und dem Landesausschusse von Kärnten zur Regelung der vom Lande Kärnten aus dem Titel der Äquivalentien erhobenen Ansprüche abgeschlossenen Vergleiches.
Wird im Beginne der Session eingebracht, ist von nicht bedeutendem Umfange.
Von Seite des Handelsministeriums
19. Gesetzentwürfe wegen Gewährung der Staatsgarantie für nachbenannte Bahnlinien:
a) von Arad über Alvincz und Hermannstadt bis zur siebenbürgisch-walachischen Grenze am Rotenturmpaß mit einer Zweigbahn von Alvincz nach Karlsburg
b) Linie Kaschau – Sillein – Oderberg
c) Prag – Karlsbad – Eger
d) Wien über Horn nach Budweis und nach Karlsbad
e) von Legnago [über Cologna] nach Locara.
Die diesfälligen Gesetzentwürfe haben noch nicht die Ah. Sanktion erlangt; die Vorbereitungen sind aber derart getroffen, daß noch vor dem Beginne der Reichsratssession bei Sr. Majestät um die Ermächtigung zur Einbringung gebeten werden kann.
Was die Vervollständigung der kroatischen Eisenbahnen anbelangt, so sind vom Handelsministerium Erhebungen eingeleitet, welche längere Zeit in Anspruch nehmen dürften, daher keine Aussicht vorhanden ist, den diesfälligen Gesetzentwurf noch während der bevorstehenden Reichsratssession einbringen zu können.
20. Gesetzentwurf über Portobefreiungen.
21. Gesetzentwurf über Freigebung des periodischen Personentransportes.
[Zu 20 und 21] Diese beiden Gesetzentwürfe haben bisher die Ah. Ermächtigung zur Einbringung im Reichsrate nicht erlangt, sind in neuester Zeit mit Bemerkungen von Seite des Staatsrates an das Handelsministerium zurückgelangt; diese Entwürfe unterliegen einer teilweisen Umarbeitung, dürften sodann die Ah. Genehmigung zur Einbringung im Reichsrate erlangen und während der bervorstehenden Session sodann noch zur Verhandlung kommen.
22. Gesetzentwurf wegen Aufhebung der Mühlordnung.
23. Gesetzentwurf wegen Abänderung des Musterschutzgesetzes.
[Zu 22 und 23] Sind vom früheren Handelsminister Sr. Majestät vorgelegt worden, bedürfen aber einer nochmaligen Überprüfung, worauf sie sodann Sr. Majestät wegen der Ah. Genehmigung zur Einbringung im Reichsrate vorgelegt werden.
Dürften noch in der heurigen Session zur Verhandlung kommen.
24. Gesetzentwurf wegen einiger Abänderungen des Gewerbegesetzes.
Von Seite des Handelsministeriums wird über diese Vorlage der zugesicherten Wohlmeinung des Staatsministeriums entgegengesehen; dürfte jedoch in der bevorstehenden Session nicht zur Verhandlung kommen.
25. Entwurf eines Wasserrechtes.
Vorausgesetzt, daß dieser Entwurf die Ah. Genehmigung als Regierungsvorlage erhält, kann derselbe in der bevorstehenden Session noch eingebracht werden.
Von Seite des Justizministeriums
26. Entwurf einer allgemeinen Konkursordnung.
27. Entwurf einer allgemeinen Strafprozeßordnung.
[zu 26 und 27] Vollständig vorbereitet.
28. Entwurf eines Gesetzes über die Grundzüge der künftigen Gerichtsorganisation.
Bereits ausgearbeitet; es wird jedoch noch um die Gestattung einer Vervollständigung derselben bei Sr. Majestät von dem Justizminister gebeten.
29. Entwurf eines Gesetzes über zeitliche Zulagen bis zur [definitiven] Organisierung zur Verbesserung der Lage einiger Kategorien von gerichtlichen Beamten.
30. Entwurf eines Gesetzes über den Umfang der Zulässigkeit des Personalarrestes als Exekution zur Sicherstellung während eines Wechselprozesses.
[Zu 29 und 30] Bereits ausgearbeitet; es ist aber noch die Ah. Ermächtigung zur Vorlage derselben im Reichsrate einzuholen.
Von Seite des Staatsministeriums
31. Über die den Kreditanstalten zukommenden Ausnahmen von den allgemeinen Justizgesetzen.
(Referent Sektionsrat Blaschier)
[Rubrik: Ah. Entschließung] der au. Vortrag bereits erstattet.
32. Mitteilung der nach § 13 der Verfassung getroffenen Verfügungen unter Darlegung der Gründe und Erfolge.
Wird eben daran gearbeitet und kann die rechtzeitige Einbringung dieser Mitteilung zugesichert werden. (Referent Sektionsrat Blaschier).
33. Vereinsgesetz.
Liegt ein bezüglicher Entwurf des Polizeiministeriums vor, welcher jedoch noch mehrere Phasen der Beratung durchzumachen haben wird, bevor der au. Vortrag ertattet werden kann. (Referent Sektionsrat Blaschier).
34. Über die Zulassung ausländischer Kreditanstalten in Österreich zum ordentlichen Geschäftsbetrieb.
Liegt fertig vor und wird nach einer nochmaligen Revision zur weiteren Beratung lithographiert werden. (Referent Sektionsrat Blaschier).
35. Über die Konzession von Kreditinstituten.
Die Arbeit wurde begonnen, mußte aber anderer Geschäfte wegen ausgesetzt werden. (Referent Sektionsrat Blaschier).
36. Organisation der politischen Behörden.
37. Über den Einfluß der Gemeinden auf Volks- und Mittelschulen.
Der Entwurf ist ausgearbeitet.
38. Über die Kundmachung der Reichs- und Landesgesetzgebung.
Der Entwurf Ah. resolviert, ist aber nur über Anregung im Reichsrate einzubringen.
39. Über die Einhebung von Steuerzuschlägen von den Eisenbahngesellschaften für Landes- und Gemeindezwecke.
Entwurf ausgearbeitet.
Entfiel, siehe oben.
Siehe MR. v. 3. 10. 1864/I und MR. v. 24. 10. 1864/III.
Siehe MR. v. 31. 1. 1865.
Siehe MR. v. 24. 10. 1864/II.
Entfiel, siehe oben.
Siehe MR. II v. 3. 11. 1864.
Zu den Gesetzentwürfen 7 bis 10 siehe MR. v. 7., 9. und 10. 1. 1864 (= Sammelprotokoll Nr. 511).
Siehe MR. v. 27. 10. 1864/I.
Siehe MR. v. 24. 10. 1864/V.
Ein solcher Gesetzentwurf wurde im Reichsrat nicht eingebracht.
Entfiel, siehe oben; zum Gegenstand selbst siehe MR. v. 4. 8. 1864/IV.
Punzierung = Kennzeichnung des Feingehaltes von Gold- und Silberwaren. Siehe MR. v. 1. 10. 1863/V,
Siehe MR. v. 13. 10. 1864/V.
Siehe MR. v. 14. 11. 1864/VII, 2.
Entfiel, siehe oben und MR. v. 19. 9. 1864/I.
Siehe MR. v. 12. 11. 1864/I.
Siehe MR. v. 4. 6. 1864/I und MR. v. 12. 8. 1864/III.
Siehe MR. v. 31. 3. 1864/I,
Siehe MR. II v. 30. 1. 1865/IV und MR. v. 15. 3. 1865/I e.
Dazu Vortrag des Ministers für Handel und Volkswirtschaft v. 2. 6. 1864,
Siehe MR. v. 24. 10. 1864/IV.
Siehe MR. v. 27. 10. 1864/III.
Siehe MR. v. 12. 9. 1864/III.
Siehe MR. II v. 3. 11. 1864/II.
Siehe MR. v. 17. 10. 1864/II.
Zum Gewerbegesetz siehe
Siehe MR. v. 19. 9. 1864/III, Anm. 28.
Siehe MR. v. 30. 6. 1863/V,
Siehe MR. I v. 11. 5. 1863,
Siehe MR. v. 17. 12. 1864/V.
Siehe MR. v. 17. 12. 1864/VII; vgl. auch die Debatten im MR. v. 16. 9. 1864/IV und MR. v. 3. 10. 1864/I, jeweils am Ende des Tagesordnungspunktes.
Siehe MR. v. 25. 1. 1865/I.
Siehe MR. v. 17. 12. 1864/IV.
Diese Mitteilung wurde dem Reichsrat nicht vorgelegt; es kam in der dritten Session zu einer Grundsatzdebatte über den § 13 des Grundgesetzes,
Siehe MR. v. 22. 9. 1861/II.
Ein solcher Gesetzentwurf wurde im Reichsrat nicht eingebracht.
Ein solcher Gesetzentwurf wurde im Reichsrat nicht eingebracht.
Ein Gesetzentwurf über die politischen Verwaltungsbehörden war schon in der zweiten Session eingebracht, aber nicht zu Ende verhandelt worden, MR. v. 21. 9. 1863/III,
Der betreffende Vortrag des Staatsministers v. 27. 2. 1864 wurde nicht resolviert,
Siehe MR. v. 1. 6. 1863/III,
Siehe MR. v. 23. 11. 1864/III.