Laister
1. Übername zu mhd. mhd.leister >jemand, der leistet, also ein Gebot befolgt, ein Versprechen erfüllt, als Geisel eintritt< für jemanden, der als Bürge auftrat oder ein Versprechen bzw. eine regelmäßige Leistung zu erbringen hatte. Der Ausdruck ist in diesem Sinne auch als alter Rechtsterminus bekannt für denjenigen, der die Leistung oder Einlager erbringt. Unter Einlager verstand man die Verpflichtung, an einem vereinbarten Ort Quartier zu nehmen, bis eine Schuld bezahlt war.2. Berufsübername mit dem Suffix -er zu mhd. mhd.leist >Form, Leisten des Schuhmachers< (vgl. das Sprichwort „Schuster bleib bei deinen Leisten“) für den Schuhmacher. In Österreich ist der Familienname in dieser Schreibvariante vor allem in Niederösterreich und Wien verbreitet. Eine weitere, jüngere Schreibvariante des Namens ist Leister.LaiserOnline-RedaktionALNA