Die Edition wurde nach folgenden Grundsätzen erarbeitet. Details dazu finden Sie im
Einleitungsband der ersten Serie.
- Volltextedition aller ordentlichen, in der Kabinettskanzlei verzeichneten Protokolle. Gelegentliche Protokolle anderer Provenienz werden im Anhang mit ediert.
- Normalisierung der Orthographie unter Beibehaltung des Lautbestandes, z.B. itzt statt jetzt, Ungern statt Ungarn.
- Im Kopfregest werden in vereinheitlichter und verkürzter Form angegeben: Aktenbefund (in der Regel Reinschrift), Protokollführung, Vorsitz, Liste der An- und Abwesenden, deren Bestätigung der Einsichtnahme, allfälliger Druck oder Teildruck.
- Der Text bildet die vom Kaiser zur Kenntnis genommene Endfassung ab. Vorstufen, z.B. die durch Korrekturen seitens der Minister abgeänderte Fassung des Protokollführers, werden im textkritischen Apparat durch Buchstabenanmerkungen ausgewiesen.
- Die gelegentlich zahl- und umfangreichen Beilagen (z. B. Gesetzesentwürfe) konnten nicht vollständig aufgenommen werden. Wesentliche Beilagen werden mit ediert. Alle Beilagen werden im textkritischen Apparat vermerkt.
- Der Kommentar bietet in der Regel Anknüpfung und Fortsetzung des Gegenstandes, weist die besprochenen oder zitierten Akten nach, erläutert fallweise Sachbegriffe, bietet Hinweise auf Personen und führt Spezialliteratur an.
- Häufiger verwendete veraltete Ausdrücke werden pro Band in einem besonderen Verzeichnis erläutert.
- Die Einleitungen bieten weiterführende und vertiefende Analysen.
- Die Bibliographie führt die im jeweiligen Band zitierten Werke an.
- Einen raschen Überblick ermöglicht das Verzeichnis der Tagesordnungspunkte.
- Das Register ist ein kombiniertes Personen-, Orts- und Sachregister.
- Abweichungen von den Grundsätzen aufgrund der Quellenüberlieferung in der 3. Serie (Brandakten) werden im ersten Band der 3. Serie erläutert.